Folgen Sie uns
25. Mai 2023
Redaktion
Oberflächen

Umweltfreundlicher Entschichter

Müssen Beschichtungen wie Lack oder Farbe von Oberflächen entfernt werden, kommen sogenannte Entschichter zum Einsatz. Ihre spezielle Zusammensetzung sorgt dafür, dass Beschichtungen soweit aufgeweicht oder zerstört werden, dass sie sich mühelos mechanisch ablösen lassen. Der Konudur Remover 2.1 der MC-Bauchemie eignet sich beispielsweise zum Entfernen von Oberflächenbeschichtungen im Kraftwerksbau, Korrosionsschutzfarben an Brücken, Farben und Lacken aller Art sowie Teppichbodenkleberesten.
Der
Foto: MC-Bauchemie, Bottrop
Nach ausreichender Einwirkzeit des Entschichters können auch mehrere Farbschichten in einem Arbeitsgang entfernt werden.

Einfache Verarbeitung und schonende Wirkungsweise

Der Konudur Remover 2.1 der MC Bauchemie ist besonders einfach in der Handhabung. Sofort gebrauchsfertig, kann er mit Werkzeugen wie Spachtel und Pinsel aufgetragen werden. So können auch kleine Flächen ohne großen Aufwand, Lärm und Dreck entschichtet werden. Bei größeren Flächen ist ein maschineller Auftrag mittels Sprühtechnik möglich. Das Entfernen der Oberflächenbeschichtung erfolgt nach einem einfachen Prinzip: Zuerst wird der Konudur Remover 2.1 auf die zu entfernende Beschichtung aufgetragen. Nach dem Auftrag müssen die bearbeiteten Flächen mit Folie abgedeckt werden, um das Austrocknen des Entschichters zu verhindern und das Anlösen der alten Beschichtung zu intensivieren. Nach der Einwirkzeit, die von der Beschichtungsart und Umgebungstemperatur abhängt, kann die abgelöste Altbeschichtung mit einem Spachtel oder einer Drahtbürste entfernt werden. Rückstände des Entschichters auf verwendeten Werkzeugen werden einfach mit Wasser entfernt. Im Gegensatz zu anderen Entschichtungsmethoden, wie zum Beispiel dem Sandstrahlen, wirkt der Konudur Remover 2.1 nicht abrasiv, was die zu entschichtende Oberfläche schont. Auch aufwändiges Einhausen gegen Lärm und Schmutz ist nicht notwendig.

Die biologische Alternative

Herkömmliche, lösemittelhaltige Entschichter enthalten Stoffe, die Mensch und Umwelt schaden. So können die Dämpfe, die beim Auftrag eines lösemittelhaltigen Entschichters entstehen, gesundheitsgefährdend sein, weshalb bei der Verarbeitung umfassende Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Der Konudur Remover 2.1 stellt dazu eine umweltfreundliche Alternative dar. Er ist CKW-frei und pH-neutral. Das Material ist biologisch abbaubar und kann in Innenräumen eingesetzt werden, da eine Geruchsbelästigung, wie sie bei lösemittelhaltigen Entschichtern auftritt, nicht gegeben ist.

Umzug leicht gemacht
Eine aktuelle Studie zum Umzugsverhalten in Deutschland zeigt: Wir Deutschen sind mit mehr als 11 Millionen Bundesbürgern, die pro Jahr für Studium, Job, Liebe oder Familie in ein neues Zuhause ziehen, moderne Stadtnomaden. Aus diesem Anlass präsentierte das Deutsche Tapeten-Institut (DTI) auf der IMM cologne 2018 in diesem Jahr ein aus Tapeten gestaltetes Beduinenzelt.  Die Messebesucher erwartete eine besondere, auf die Themen Mobilität und Umzug fokussierte Tapeten-Inszenierung. [tttgallery template="content-slider"]Mit dem IMM cologne Messeauftritt in Form eines aus Tapetenbahnen geformten Beduinenzelts zeigt das DTI dem Verbraucher, dass gerade beim Thema des häufigen Wohnungswechsels Tapeten der ideale Wandbelag sein können. Tapezieren ist dank Vliestapeten heute kinderleicht, sowohl das Anbringen als auch das Entfernen. Damit sind Tapeten eine attraktive Alternative in der Wandgestaltung, ob beim Renovieren des bestehenden Zuhauses oder auch beim Umzug. Ein idealer Wandbelag und mieterfreundliche Rahmenbedingungen Noch IMMer fürchten viele Menschen, dass sie bei einem Umzug den alten Wandbelag wieder entfernen müssen. Doch diese Angst ist oft unbegründet. »In manchen Mietverträgen werden Mieter verpflichtet, bei Auszug alle Tapeten abzukratzen. Um solche Klauseln brauchen Mieter sich nicht zu kümmern, sie sind unwirksam«, sagt Silke Gottschalk vom Deutschen Mieterbund Nordrhein-Westfalen e.V. Hat ein Mieter solch eine Tapetenklausel im Mietvertrag stehen, kann er alle anfallenden Renovierungsarbeiten dem Vermieter überlassen. Gottschalk stellt klar: »Grundsätzlich hat der Vermieter die Pflicht, Renovierungen durchzuführen – egal ob sich an der Wand Farbe, Raufaser oder Mustertapete befindet. Schönheitsreparaturen durch den Mieter sind dann erforderlich, wenn der Vermieter die Renovierungsarbeiten durch Renovierungsklauseln rechtlich wirksam auf den Mieter übertragen hat.« Fotos: Deutsches Tapeten-Institut GmbH
Lesen Sie weiter in
5
Foto: manuta/Adobe Stock
Kleine
Zurück
Speichern
Nach oben