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Foto: Udo Herr­mann

FOTO: UDO HERR­MANN, MAPPE

Es gibt Maßnahmen, die mit etwas persönlichem Einsatz und geringem Budget gerade für kleine Handwerksbetriebe sehr erfolgsversprechend sind. Zum Beispiel die Gestaltung des Werkunterrichts in den Schulen der näheren Umgebung. Viele Jugendliche finden den Weg ins Malerhandwerk deshalb nicht, weil die Tätigkeitsvielfalt eines Malers bei den Eltern und sogar bei den Berufsberatern der Agentur für Arbeit zu wenig bekannt ist.
Vor zwei Jahren war ich erfolglos auf der Suche nach einem geeigneten Nachwuchsschreiner. Also packte ich einige Reststücke Holz und fertigte gemeinsam mit den Werkschülern der örtlichen Mittelschule mehrere Holzherzen mit Bohrungen für Teelichter. Rektor und Werklehrer waren von der Aktion begeistert. Nach diesem Unterricht bewarben sich zwei Jungs aus der Klasse für ein Praktikum bei uns. Beide hatten mittelmäßige Noten in Theorie, waren aber beim praktischen Unterricht mit Begeisterung bei der Sache. Eine sorgfältige und gut organisierte Auslese spart während der Ausbildungszeit viel Stress, Ärger und Frustration.
[tttgallery id=“1532″] Was hilft?
Planlose Vorstellungsgespräche und ein Führungsmanagement spontan zwischen zwei Baustellen werden für uns Handwerksbetriebe zum K.o.-Kriterium für junge Leute! Gute Argumente für junge Bewerber, um sie für das Handwerk zu begeistern, sind zum Beispiel:

kostenlos gestellte Arbeitskleidung, die eine Teamzugehörigkeit schafft
ein Gehörschutz mit eingebautem Radio
eine eigene Visitenkarte
eigenes Handwerkszeug
kostenfreie Getränke
ein eigenes Smartphone (gestellt vom Betrieb) mit Flatrate für die geschäftliche und private Kommunikation

Mit solchen Angeboten, die man auch während eines Werkunterrichts einfließen lassen kann, findet man sicher einige interessierte Jugendliche aus der Klasse, die man dann zu einem Praktikum einladen kann. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg dabei! Ihr Udo Herrmann
Der vollständige Artikel erscheint in der Juli-Ausgabe der Mappe, passend zum Thema der >>großen Mappe-Serie „Azubis und Fachkräfte finden und halten“!
Der Autor, Schreinermeister und Inhaber des Handwerksbetriebs Herrmann Parkett Möbel Räume, ist Vorstand einer Handwerkskooperation, die ganzheitliche Konzepte für ihre Kunden anbietet. Er hat das Erfolgskonzept für Handwerker entwickelt und trainiert Selbstständige und Führungskräfte. Als Coach begleitet er Handwerksbetriebe bei der Weiterentwicklung. Weitere Informationen zum Erfolgskonzept für Handwerker von Udo Herrmann finden Sie hier.

uk/zvk-Verfahren
Die Malerkasse besteht aus der Urlaubskasse (uk), die es schon seit 1971 gibt und aus der Zusatzversorgungskasse (zvk), die 4 Jahre später im Jahr 1975 gegründet wurde. Das sind die tariflichen Sozialkassen der Branche. Getragen wird diese Institution vom Arbeitgeberverband Farbe Gestaltung Bautenschutz für das Maler-Lackiererhandwerk und von der Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelg (IG Bau). Nicht jedem ist genau klar, warum er zur Malerkasse gehört. Es ist festgelegt, dass jeder Betrieb, dessen betriebliche Arbeitszeit mehr als 50 % den Tätigkeiten des Maler- und Lackiererhandwerks entsprechen, am uk/zvk-Verfahren teilnIMMt. Wichtig dabei: Auch Betriebe die man nicht sofort dem Maler- und Lackiererhandwerk zuordnen würde, die aber überwiegend Tätigkeiten des Maler- und Lackiererhandwerks ausüben, zählen dazu, beispielsweise Raumausstatter, Bodenleger oder Hausmeisterservice. Die zwei Sozialkassen Es gibt unterschiedliche Sozialkassen im Baubereich: zum einen die bereits beschriebene Malerkasse und die SOKA-BAU. Die erstere ist für das Maler- und Lackiererhandwerk zuständig, sowie für die Betriebe die anteilig mehr als 50 % der Tätigkeiten des Maler- und Lackiererhandwerks ausüben. Die SOKA-BAU hingegen ist die Sozialkasse für Betriebe des Baugewerbes! Malerbetriebe die nicht der Malerkasse angehören, werden der SOKA-BAU zugeordnet. Beide Sozialkassen unterscheiden sich in der Höhe der Beiträge. Ein der Malerkasse angehörender Arbeitgeber, zahlt 14,35 % des Bruttolohngehalts des Arbeitnehmers an die Malerkasse und ein bei der SOKA-BAU beitragspflichtiger Arbeitgeber zahlt im Westen 20,4 % und im Osten 17,2 % des Bruttolohns an die SOKA-BAU. Auswirkung einer Innungsmitgliedschaft Die Tarifverträge des Baugewerbes schließen teilweise auch Tätigkeiten ein, die dem Maler- und Lackiererhandwerk zuzuordnen sind und zwar: - Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) - Betonschutz- und Oberflächensanierungsarbeiten - Fahrbahnmarkierungsarbeiten Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks, die kein Innungsmitglied in der Malerinnung sind und mehr als 50 % der oben genannten Tätigkeiten ausüben, gehören der Sozialkasse SOKA-BAU an. Nur wenn der Maler- und Lackiererbetrieb Mitglied einer Innung ist und mehr als 50 % der genannten Aufgaben ausführt, zählt er noch zur Malerkasse. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Ein Malerbetrieb führt folgende Tätigkeiten aus: - 40 % Beschichtungsarbeiten - 35 % WDVS - 20 % Betonoberflächensanierung - 5 % Installation Innungsmitglied: Ist der Betrieb Mitglied einer Innung und diese über den Landesverband an den Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz angeschlossen, sind die WDVS-Arbeiten ausschließlich dem Maler- und Lackiererhandwerk zuzuordnen. Mit den Anstricharbeiten kommt man auf 95 % der Tätigkeiten die arbeitszeitlich überwiegend dem Maler- und Lackiererhandwerk zuzuordnen sind. Kein Innungsmitglied: Besteht keine Mitgliedschaft einer Innung würden 55 % der ausgeführten Arbeit zur Bautätigkeit zählen, womit die Sozialkassenverfahren des Baugewebes zur Anwendung kommt. Weitere Details zur Zuordnung sind auf dem Merkblatt »uk/zvk: Die Branchenlösung für Urlaub und zusätzliche Altersvorsorge« nachzulesen. Telefonische Beratung gibt es unter: 0611/ 7630-420 und schriftliche unter der E-Mail: teilnahme@uk-maler.de Bild: Mappe
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Foto: manuta/Adobe Stock
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