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10. November 2022
Redaktion
Arbeitssicherheit

Asbest: Neues E-Learning-Programm für den richtigen Umgang

Gerade bei Sanierungen kommen Beschäftigte der Bauwirtschaft mit Asbest in Berührung. Der Einsatz von Asbest ist seit 1993 verboten, jedoch in vielen Bestandsbauten noch enthalten. Die BG BAU weist auf mögliche Gesundheitsgefahren hin und bietet zudem finanzielle Fördermöglichkeiten an.
Asbest:
Foto: Meyle+Müller GmbH+Co. KG/H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH/BG BAU
Wer mit Asbest in Berührung kommt, muss sich schützen.

Asbestfasern können Krankheiten wie Asbestose, Lungenkrebs oder Mesotheliom verursachen. Mit schwerwiegenden Folgen: Asbestbedingte Erkrankungen sind die häufigste Ursache für Todesfälle durch Berufskrankheiten im Bereich der BG BAU.

„Die Risiken von Asbest sind weithin bekannt, doch kaum im Bewusstsein ist, dass Asbest ein nach wie vor aktuelles Problem ist“, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. Denn Asbest ist nach wie vor in vielen Gebäuden enthalten. Solange der Stoff verbaut ist, besteht in der Regel keine Gefahr. Doch bei Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten können Asbeststäube aus Fliesenklebern, Spachtelmassen, Putzen, Estrich und vielem mehr eingeatmet werden.

„In Gebäuden, die bis Oktober 1993 errichtet wurden, müssen wir davon ausgehen, dass Asbest vorhanden sein kann. Deshalb ist vor Beginn der Arbeiten in Bestandsgebäuden eine genaue Recherche und gegebenenfalls eine Analyse durch Probenentnahme erforderlich“, sagt Arenz.

Online-Programm zu Asbest

Wie asbesthaltige Produkte erkannt werden, wo Asbest enthalten sein kann und wie sich Beschäftigte vor den damit zusammenhängenden Gesundheitsgefahren schützen können, vermittelt das neue E-Learning-Programm „Grundkenntnisse Asbest“ der BG BAU. Es richtet sich vor allem an Beschäftigte, die in Bestandsbauten arbeiten.

Wird der Verdacht auf Asbest bestätigt, sind besondere Anforderungen an die Qualifikation und die technische Ausrüstung der tätigen Unternehmen erforderlich. Insbesondere kommt es dann darauf an, möglichst staubarm zu arbeiten. Wo sich Staub nicht vermeiden lässt, muss er abgesaugt und gefiltert werden. „Asbestbelastete Arbeitsbereiche müssen durch Schleusen und Staubschutztüren isoliert werden, damit sich die Fasern nicht in andere Bereiche verteilen können. Und: Die Beschäftigten müssen staubdichte Schutzanzüge und Atemschutzmasken tragen, um keine Asbestfasern einzuatmen“, erklärt Arenz. Welche konkreten Schutzmaßnahmen erforderlich sind, wird in Unternehmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

Finanzielle Förderung für Schutzmaßnahmen

Für den Schutz vor Staub, insbesondere Asbest, beim Bauen im Bestand bietet die BG BAU eine neue Arbeitsschutzprämie für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie fasst Maßnahmen zusammen, die die Belastungen durch Staub, Faserstäube und luftgetragene Gefahrstoffe deutlich reduzieren. Das Schutzpaket umfasst Handmaschinen mit Absaugung, Bau-Entstauber der Staubklasse H, Luftreiniger oder Unterdruckhaltegräte der Staubklasse H, Staubschutztür in faltbarer Ausführung, Einkammer-Personenschleuse in faltbarer Ausführung, Einwegschutzanzüge Kategorie III Typ 5/6 und Atemschutz-Halbmasken mit Filter P3.

Unternehmen, die in diese kombinierten Schutzmaßnahmen investieren, bekommen von der BG BAU einen Kostenzuschuss von 50 Prozent, maximal 5.000 Euro. Hier finden Sie nähere Informationen zum Antrag.

Foto: manuta/Adobe Stock
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