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22. Februar 2024
Redaktion
Politik

Bürokratieentlastungsgesetz entlastet nicht

Die übermäßigen Berichtspflichten, die wachsende Regelungstiefe und sinnlose Verfahren belasten das Handwerk zunehmend, was die Neigung zur Selbstständigkeit und unternehmerischem Engagement drastisch mindert. Das geplante Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) verpasst es, auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen einzugehen. In einem Schreiben an die Abgeordneten des Bundestages, der Landtage und des Europäischen Parlaments appelliert das deutsche Maler- und Lackiererhandwerk nun nachdrücklich für mehr Planbarkeit und den Abbau überflüssiger Bürokratie.
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Foto: BV Farbe/S. Bolesch
Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz appelliert an die Politik.

Wachsender Unmut und Handlungsbedarf im Maler- und Lackiererhandwerk

Der Unmut unter den Maler- und Lackiererbetrieben wächst, Grund dafür sei die ständig wachsende Regulierungsdichte und eine immer stärker überbordende Bürokratisierung, so der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz. Der Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetztes (BEG IV) soll dem entgegenwirken, verfehle jedoch sein Ziel. Die geplanten Vorgaben bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung würden die Betriebe überlasten und die Unternehmensfinanzierung gefährden. Maler und Lackierer forderten deshalb u. a. die Umsetzung des bereits beschlossenen Belastungsmoratoriums und ein verbindliches KMU-Assessment („Bürokratie-TÜV“) auf deutscher und europäischer Ebene.

Herausforderungen durch unklare Gesetzesdefinitionen und Überregulierung

Ein Beispiel: Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz habe dazu geführt, dass die Betriebe immer häufiger von Großkunden deren Sorgfaltspflichten übertragen bekommen. Betriebe mit über 1.000 Beschäftigten gehen angesichts unklarer Definitionen von „Lieferketten“ im Gesetz auf Nummer Sicher und verlangen bei Ausschreibungen von Handwerksunternehmen das Ausfüllen von umfangreichen Nachweislisten. Damit entstehe ein Kollateralschaden, den der Gesetzgeber nie im Sinn hatte. Der Verband fordert deshalb eine generelle Ausnahme von Betrieben des Deutschen Handwerks von allen direkten und indirekten Verpflichtungen aus dem genannten Gesetz („Positivliste“).

Weiter beklagt der Bundesverband: „Mittlerweile hat sich eine Überregulierung in allen Bereichen der Berichts- und Nachweispflichten ergeben. Darunter leiden diejenigen Betriebe, die in die Mühle der Meldepflichten für die vierteljährlichen und jährlichen Statistiken geraten sind. Oft ist nicht erkennbar, wozu die Zählung von Umsatz, produktiven Stunden, Mitarbeiter-zahl, Investitionen und Lohnsummen genutzt wird. Bei der Erhebung statistischer Daten muss gelten: Bereits vorhandene Verwaltungsdaten sind vordringlich zu nutzen; Datenschutzbedenken dürfen den Austausch zwischen Behörden nicht verhindern.“ Er mahnt zudem die unzureichende Digitalisierung der Verwaltung an. Jede Kommune unterhält in ihrem Marktbereich ein eigenes Vergabeportal, was ein Vergabeverfahren unnötig erschwere. Der Verband fordert ein bundesweit einheitliches Vergabeportal und eine länderübergreifende Präqualifizierung.

„Das Handwerk braucht weniger Bürokratie, und es braucht mehr Verlässlichkeit. Das Ringen um das Gebäudeenergiegesetz hat gezeigt, dass Planungsunsicherheit direkt zu Investitionszurückhaltung führt. Für die Maler und Lackierer bringt dieses Gesetz nichts. Die einseitige Fixierung auf die Heizungstechnik, zu Lasten von Investitionen in die Gebäudehülle, ist kurzsichtig, technisch unsinnig und nicht effizient“, so der Bundesverband.

Foto: manuta/Adobe Stock
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