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Auf dem Bau gibt es viel zu tun – bezahlt wird aber längst nicht IMMer der Lohn, der den Bauarbeiter*innen zusteht. Foto: bannafarsai/stock.adobe.com

„Die Bauwirtschaft boomt auch in Zeiten der Pandemie. Es kann nicht sein, dass noch immer Unternehmen die Vorschriften unterlaufen und die Beschäftigten um ihre Löhne bringen. Wenn die Arbeitgeber nun auch noch die bewährten Bau-Mindestlöhne abschaffen wollen, dann droht verschärfter Dumping-Wettbewerb um die schlechteste Bezahlung – und das ausgerechnet in einer Zeit, in der Fachkräfte dringend gesucht werden“, sagt IG BAU-Bundesvorstandsmitglied Carsten Burckhardt.
13.146 Besuche vom Zoll
Nach Informationen der IG BAU, hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls, im vergangenen Jahr bundesweit Bußgelder in Höhe von 4,9 Millionen Euro gegen Baufirmen verhängt – weil vorgeschriebene Mindestlöhne unterschritten, gar nicht oder zu spät gezahlt wurden. Damit entfiel ein Drittel aller Bußgelder auf den Bau. Das geht aus einer unveröffentlichten Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Bernhard Daldrup (SPD) hervor, der auch Mitglied im Finanzausschuss des Parlaments ist. Danach bekamen Baubetriebe im letzten Jahr 13.146 Mal Besuch vom Zoll. Wegen Mindestlohnverstößen leiteten die Beamt*innen 831 Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Die Zahl der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren insgesamt – von illegaler Beschäftigung bis zu Tricksereien bei der Arbeitszeit – belief sich in der Baubranche auf 16.279.
Tarifverhandlungen erhöhen den Druck
Burckhardt ruft die Unternehmen auf, sich „an Recht und Gesetz zu halten“. Man könne sich nicht auf der einen Seite über fehlende Fachleute beschweren und auf der anderen Seite die Beschäftigten um ihre Bezahlung bringen. Mit Blick auf die Ende Februar anstehende Tarifverhandlung warnte der Gewerkschafter vor einer weiteren Zunahme prekärer Arbeitsbedingungen auf den Baustellen: „Wer jetzt fordert, die Bau-Mindestlöhne ganz zu kippen, der öffnet dem Wettbewerb um die schlechteste Bezahlung Tür und Tor.“
Bis Ende vergangenen Jahres galt im Bauhauptgewerbe Westdeutschlands ein spezieller Mindestlohn von 15,70 Euro pro Stunde für Facharbeiten und 12,85 Euro für Hilfsjobs (in Ostdeutschland galt lediglich das Minimum für Hilfsarbeiten). Ihre Einhaltung wird vom Zoll kontrolliert. Doch in den bisherigen zwei Verhandlungsrunden hätten sich die Arbeitgeber geweigert, die Lohnuntergrenzen neu aufzustellen, kritisiert die IG BAU. Die Folge: Baubeschäftigte, die nicht nach Tarif bezahlt werden, haben aktuell lediglich Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 9,82 Euro.
Kein Lohn-Dumping, sondern faire Bezahlung
„Die Branchenmindestlöhne sind ein entscheidendes Mittel, um Lohn-Dumping auf dem Bau zu verhindern und einem ruinösen Konkurrenzkampf der Unternehmen um die billigsten Aufträge einen Riegel vorzuschieben“, betont Verhandlungsführer Burckhardt. Auch deshalb habe das Bundesarbeitsministerium die tariflich vereinbarten Mindeststandards stets für allgemeinverbindlich erklärt. Sie gelten damit verpflichtend für alle Baufirmen. „Ihr Wegfall hätte für die gesamte Branche dramatische Folgen“, warnt Burckhardt. Ohne die Mindestlöhne werde der Bau für Arbeitnehmer*innen deutlich unattraktiver. Zugleich gerate das gesamte tarifliche System enorm unter Druck – damit kämen fair wirtschaftende Unternehmen in schwierige Fahrwasser. Der Tariflohn für einen gelernten Maurer liegt in Westdeutschland aktuell bei 21,48 Euro pro Stunde (Ost: 20,53 Euro).
IG BAU fordert Branchenmindestlöhne
Die IG BAU rief vor den Verhandlungen den Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und den Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) dazu auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben und sich zu den Branchenmindestlöhnen zu bekennen. „Wer dagegen nur darauf setzt, unter Dumping-Bedingungen an günstige Arbeitskräfte aus dem Ausland zu kommen, der handelt unverantwortlich. Egal ob aus Albanien, Serbien oder Deutschland – jeder Bauarbeiter hat mehr verdient als nur den Mindestlohn“, forderte Burckhardt.
Mindestlohnverhandlungen als gescheitert erklärt
Am 28. Februar verhandelten Gewerkschaft und Arbeitgeber daher in Berlin über eine Neuregelung der Branchenmindestlöhne. Es war bereits die dritte Tarifverhandlung. Die Verhandlungskommission der IG BAU erklärte die Verhandlungen im Anschluss für gescheitert. Erst wenn die IG BAU bereit wäre, den Branchenmindestlohn für Facharbeiterinnen und Facharbeiter, den Mindestlohn II, gänzlich aufzugeben, wollen die Arbeitgeber ein Angebot für den Mindestlohn I vorlegen.
Alle von der Gewerkschaft vorgeschlagenen Modelle für fairen Wettbewerb und gegen Lohndumping haben die Vertreter*innen des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes sowie des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie abgelehnt. Unabhängig von den Branchenmindestlöhnen ruft die IG BAU alle am Bau Beschäftigten auf, den Arbeitgeber zu wechseln, falls dieser unter dem gültigen Tariflohn zahlt. Die jeweils zuständigen Bezirksbüros der IG BAU helfen bei einem „Lohncheck“ weiter.
Quelle: IG BAU / Delia Roscher

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