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5 Regeln zum Schutz vor UV-Strahlung. Foto: BG BAU

Arbeiten im Freien ist im Frühling und Sommer angenehmer als in anderen Jahreszeiten. Zuviel Sonne kann sich jedoch negativ auswirken: Angefangen beim Sonnenbrand, über vorzeitige Hautalterung und Augenschäden, bis hin zum schlimmsten Fall, dem weißen Hautkrebs. Schon jetzt ist der weiße Hautkrebs die häufigste angezeigte Berufskrankheit bei der BG BAU.
Mit einfachen Maßnahmen schützen
Beschäftigte in der Bauwirtschaft, die viel im Freien arbeiten sollten sich vor der UV-Strahlung schützen. Hilfreich ist das TOP-Prinzip, also technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen.
Technische Maßnahmen: Alle Maßnahmen, mit denen sich Sonnenbestrahlung vermeiden lässt, wie z. B. Abschattungen mit einem Sonnensegel.
Organisatorische Maßnahmen: Vermeiden werden sollten Tätigkeiten im Freien, wenn die Sonne intensiv scheint. Dies ist insbesondere von April bis September in der Zeit von ca. 11 bis 16 Uhr der Fall. Arbeitszeiten sollten daher in die frühen Morgenstunden verlegt und Pausen im Schatten verbracht werden.
Persönliche Maßnahmen: Unternehmen sollten ihren Beschäftigten persönlichen Schutz mit entsprechender Kleidung (lange Ärmel, lange Hosen), einer schützenden Kopfbedeckung sowie einer geeigneten Sonnenbrille ermöglichen. UV-Schutzcreme sollte dann verwendet werden, wenn ein Schutz auf anderem Wege nicht möglich ist.
Weitere Infos rund um UV-Schutz finden Sie auf der Website der BG BAU.
Quelle: BG BAU / Delia Roscher

Foto: manuta/Adobe Stock
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