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17. März 2020
Redaktion
COVID-19

Malerhandwerk rechnet mit fast 50 Prozent weniger Umsatz

Eine Umfrage des Bundesverbands Farbe Gestaltung Bautenschutz hat ergeben, dass auch das Malerhandwerk mit Folgen der Ausbreitung des Coronavirus rechnen muss. 
Coronavirus
Foto: CDC/Alissa Eckert, MS; Dan Higgins, MAMS
Wie geht es weiter mit dem Coronavirus?

Die Verbreitung des neuartigen Coronavirus und die Maßnahmen, die die Bundesregierung beschlossen hat, lassen erhebliche Einbußen im Maler- und Lackiererhandwerk erwarten. Laut einer Umfrage des Bundesverbands Farbe Gestaltung Bautenschutz errechnet sich, dass 60 Prozent der befragten 40.000 Betriebe damit kalkulieren, kurzfristige Liquiditätshilfen zu benötigen.

Am Montag haben die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundesregierung beschlossen, das öffentliche Leben in Deutschland weitestgehend einzuschränken. Hotels, Kulturinstitutionen, Sportstätten, Bars, Diskotheken, Schulen, Universitäten, Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, Arbeitnehmer sollen, wenn möglich, ins Home-Office ausweichen, und die Bevölkerung ist dazu angehalten, große Menschenansammlungen zu meiden, nicht zu verreisen – weder ins Ausland noch innerhalb der Bundesrepublik – und zu Hause zu bleiben.

Aufträge storniert, kein Zugang zu Privatkunden, Kinderbetreuung

Das hat Auswirkungen auf die Arbeit von Handwerksbetrieben. Aufträge werden storniert, Privatkunden lassen Handwerker nicht ins Haus und die Schulschließungen zwingen Mitarbeiter mit Kindern, diese zu Hause zu betreuen. Außerdem hätten bereits mehr als zehn Prozent der Betriebe Mitarbeiter in Quarantäne, so das Ergebnis der Umfrage.

In den kommenden Wochen erwarten Betriebe Umsatzausfälle von 47 Prozent. Der Bundesverband rechnet mit einer durchschnittlichen Liquiditätslücke von 50.000 Euro pro Betrieb. Mathias Bucksteeg, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands, wirft ein, dass Liquiditätshilfen nur greifen, wenn sie schnell umsetzbar sind. »Das Geld muss in wenigen Tagen nach Antragstellung auf dem Konto sein«, fordert er. Das gleiche gelte für Steuerstundungen und Kurzarbeit.

Abbau von Arbeitszeitkonten und Kurzarbeit

Die Betriebe selbst versuchen, den drohenden Einbußen gegenzusteuern. 58 Prozent der Betriebe bauen Arbeitszeitkonten ab, 63 Prozent behelfen sich mit Urlaub, 58 Prozent ändern ihre Betriebsabläufe und 47 Prozent wollen Kurzarbeitergeld beantragen. Die Bundesregierung hat dafür innerhalb kürzester Zeit eine Vereinfachung der Beantragung beschlossen. So können Betriebe bereits dann Kurzarbeit beantragen, wenn nur zehn Prozent der Mitarbeiter – und nicht 30, wie bislang – von Arbeitszeitausfall betroffen sind. Unternehmen bekommen vom ersten Tag an die Sozialbeiträge erstattet, die sie eigentlich für entfallene Arbeitszeiten zahlen müssten.

Das neuartige Coronavirus, das Ende Dezember 2019 erstmals in Wuhan in der chinesischen Provinz Hubei ausgebrochen war, breitet sich immer weiter aus. In Italien, dem in Europa am stärksten betroffenen Land, ist bereits seit mehr als einer Woche die Bewegungsfreiheit der Menschen stark eingeschränkt. Das Gesundheitssystem und die Kapazitäten der Krankenhäuser und des medizinischen Personals sind nahezu ausgelastet. Um einer ähnlichen Situation in Deutschland vorzubeugen und einen Anstieg der Fallzahlen einzudämmen, greifen Bund und Länder inzwischen zu drastischen Maßnahmen. Erste Einschätzungen, ob diese wirksam sind, sollen sich laut Robert-Koch-Institut in etwa zehn bis zwölf Tagen zeigen.

Foto: manuta/Adobe Stock
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