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Holzschutzmittel

Holzschutzmittel

Holzschutzmittel werden offiziell in der EG definiert: "Holzschutzmittel sind Wirkstoffe oder wirkstoffhaltige Zubereitungen, die dazu bestimmt sind, einen Befall von Holz durch holzzerstörende oder holzverfärbende Organismen vorzubeugen oder einen solchen Befall zu bekämpfen."

Mit den wesentlichen Anforderungen dieser Definition, dass Wirkstoffe enthalten sein müssen, die Holz gegen Angriffe durch Organismen schützen, wird gleichzeitig eine klare Abgrenzung vorgenommen zu wirkstofffreien Mitteln wie Wetterschutz- und Holzveredelungsmitteln einerseits und zu den Holzschutzverfahren wie dem Begasungs- und dem Heiẞluftverfahren andererseits.

Holzschutzmittel sollen folgenden Anforderungen genügen: Möglichst sicherer Schutz vor holzschädigenden Organismen, Beständigkeit gegen Verdunsten und Auslaugen, möglichst geruchlos, farblos oder dauerhaft färbend; die Holzschutzmittel sollen möglichst tief in das Holz eindringen, die Umweltbelastung bei der Verarbeitung und durch das behandelte Holz soll möglichst gering sein, die Holzschutzmittel sowie das behandelte Holz sollen mit anderen Werkstoffen, wie Metallen, Montageleimen und Klebstoffen, Anstrichstoffen sowie anderen Baustoffen verträglich sein.

Da sich alle diese Anforderungen mit einem einzigen Holzschutzmittel nicht erfüllen lassen, wurden eine Vielzahl von Holzschutzmittel jeweils für die verschiedenen Anwendungszwecke entwickelt.

Die heute üblichen Holzschutzmittel bestehen meist aus Kombinationen verschiedener Holzschutz-Wirkstoffe, gelöst in Wasser oder organische Lösemittel, und enthalten meist noch weitere Komponenten wie Netzmittel, Penetrationshilfsmittel, Fixierungsmittel, Korrosionsinhibitoren, Farbstoffe, Pigmente, Bindemittel.

Holzschutzmittel dürfen nicht verwechselt werden mit dekorativen Materialien für den physikalischen Holzschutz, z. B. filmbildenden Imprägnier- und Dickschichtlasuren. Auch wenn Imprägnierlasuren meist mit Fungiziden ausgestattet sind, sind sie keine Holzschutzmittel im Sinne vollen chemischen Holzschutzes.

Nachfolgende Holzschutzmittel-Gruppen sind nach dem aktuellen Holzschutzmittelverzeichnis des Deutschen Institutes für Bautechnis (DIBt) (Stand Januar 2007) in Deutschland zugelassen:

- Holzschutzmittel in organischen Lösemitteln zum vorbeugenden Schutz von Holzbauteilen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten, die die gröẞte Gruppe bilden.

- Holzschutzmittel in organischen Lösemitteln, organische Fungizide und Insektizide in organischen Lösemitteln (Xyligen AL, Permethrin, Deltamethrin, Dichlofluanid, Propiconazol, Tebuconazol, Iodpropinylbutylcarbamat (IPBC), Tris-(N-cyclo-hexyldiazeniumdioxy)-Aluminium, Tridemorph)

- Holzschutzmittel in organischen Lösemitteln (ohne Wirksamkeit gegen Pilze)

- wasserverdünnbare Holzschutzmittel (ohne Wirksamkeit gegen Pilze)/ organische Insektizide in wässriger Emulsion

- Steinkohlenteer-Imprägnieröle/ Steinkohlenteer-Imprägnieröl der Klassen WEI-Typ (B), C nach der Klassifizierung (W.E.I.) mit einem Benzo(a)pyren-Gehalt bis zu höchstens 50 mg/kg (ppm)

- Sonderpräparate für Holzwerkstoffe/ anorganische Bor-Verbindungen, Kaliumfluoride oder Kalium-HDO

- Wasserbasierte Holzschutzmittel zum vorbeugenden Schutz von Holzbauteilen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten.

B-Salze (anorganische Bor-Verbindungen)
SF-Salze (Silicofluoride)
CFB-Salze (Fluoride mit Bor-Verbindungen; Chromate)
CK-Salze (Kupfersalze; Chromate)
CKA-Salze (Kupfersalze mit Arsenverbindungen;Chromate)
CKB-Salze (Kupfersalze mit Bor-Verbindungen;Chromate)
CKF-Salze (Kupfersalze mit Fluorverbindungen;Chromate)
Quat-Präparate (quartäre Ammoniumverbindungen)
Quat-Bor-Präparate (quartäre Ammonium-Bor-Verbindungen)
Chromfreie Cu-Präparate (Cu-HDOCu-Quat, Cu-Triazol, Kupfer,Kupfer HDO oder quartäre Ammoniumverbindungen, z. T. mit Triazolen und/oder Bor-Verbindungen)

Es wird zwischen Mitteln gegen tierische und pilzliche Schädlinge unterschieden, ebenso gibt es eine Unterscheidung zwischen bekämpfender und vorbeugender Behandlung.

Nicht mehr zugelassen sind beispielsweise Lindan und Pentachlorphenol (PCP).

Wesentlich für die Wirksamkeit der Holzschutzmittel ist die Eindringtiefe in das behandelte Holz.

Bei der Auswahl der Holzschutzmittel ist von der Gefährdung und Beanspruchung des Holzes und von der Art des Einbringverfahrens (lt. DIN 52175) auszugehen. Man unterscheidet folgende Einbringverfahren für Holzschutzmittel: Kesseldruckimprägnierung (Volltränkung, Spartränkung, Wechseldrucktränkung, Vakuumtränkung), Diffusionstränkung, Trogtränkung (im Sonderfall Einstelltränke), Tauchen, Streichen und Spritzen.

Flächen und Balken in Innenräumen dürfen wegen der dann anhaltend giftigen Ausdünstung nicht mehr mit Holzshcutzmittel behandelt werden!

Für bauaufsichtlich vorgeschriebene Holzschutzmaẞnahmen gemäẞ DIN 68800-3 dürfen nur Holzschutzmittel mit Holzschutzmittel-Prüfzeichen eingesetzt werden.

Von den in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit diskutierten Holzschutzmittel-Wirkstoffen wird das früher breit eingesetzte, weil sehr gut wirksame, Pentachlorphenol (PCP) von der deutschen Holzschutzmittel-Industrie aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung bereits seit 1985 nicht mehr verwendet.

Darüber hinaus sind eine Reihe von Holzveredlungsmitteln und Wetterschutzbeschichtungen auf dem Markt, die keine Holzschutzmittel-Wirkstoffe enthalten und neben ihrer dekorativen Wirkung durch porenfüllende Oberflächenversiegelung einen gewissen Holzschutz bieten. Meist enthalten sie auch Lichtschutzmittel gegen verwitterungsfördernde UV-Strahlung. Wenn ihr Gehalt an organische Lösemittel nicht mehr als 10% beträgt, können sie mit dem Umweltzeichen Blauer Engel gekennzeichnet werden. Diese Produkte sind zur Verwendung hautpsächlich für Hand- und Heimwerkerbereich auch im Innenbereich bestimmt.
Foto: manuta/Adobe Stock
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