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Foto: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH

Ab sofort gibt es eine neue Berufskrankheiten-Verordnung. Foto: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH

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Damit die Hüftgelenksarthrose als Berufskrankheit anerkannt werden kann, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. So erkennen die Unfallversicherungsträger seit mehr als einem Jahr eine Hüftgelenksarthrose als sogenannte „Wie-Berufskrankheit“ an, wenn das Krankheitsbild die Diagnose „Koxarthrose“ erfüllt. Auch die getragenen Lasten spielen eine maßgebliche Rolle bei der Bewertung der persönlichen Situation. Die erkrankte Person muss während ihres Arbeitslebens mindestens zehnmal pro Tag Lasten von mindestens 20 Kilogramm getragen haben. Das Gesamtgewicht der Last, die im Arbeitsleben bewegt wurde, muss mindestens 9.500 Tonnen betragen.
 
Folgende Grundregeln gibt es für das Heben und Tragen schwerer Lasten ab 15 kg:

Hebehilfen verwenden.
Lasten wenn möglich aufteilen oder zu zweit tragen.
Nahe an die Last herantreten.
Anheben der Last mit geradem Rücken und nur so tief wie nötig aus der Hocke (nicht unter 90 Grad im Knie).
Last dicht am Körper halten.
Stützen, Kanthölzer und Säcke am besten auf der Schulter tragen.
Last gleichmäßig, ebenfalls mit geradem Rücken, absetzen.

Zum Vergleich: „Eine Kiste Wasser wiegt in etwa 17 kg. Schleppen Sie bis zur Rente jeden Tag zehn Kisten durch die Gegend, ist die Verschleißgefahr bereits sehr hoch. Hohlkreuze, ruckartige Bewegungen, schwere einseitige Belastungen oder Verdrehungen beim Tragen sollten generell vermieden werden.“ informiert Frank Westphal, stellvertretender Leiter der Abteilung Steuerung Rehabilitation und Leistungen der BG BAU.
 
Weiterführende Informationen:
Tipps zum Heben und Tragen
Wissenschaftliche Empfehlung für eine neue Berufskrankheit „Koxarthrose“ (BMAS)
Was ist eine Berufskrankheit? – Infoseite der BG BAU
Baustein „Gefährdung durch schwere körperliche Belastung“
Baustein „Transport von schweren Lasten“
Quelle: BG BAU / WK

Foto: manuta/Adobe Stock
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