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13. August 2020
Redaktion
Förderung

Prämien für die Ausbildung sind verfügbar

Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen finanzielle Unterstützung, die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen waren aber dennoch ihr Ausbildungsniveau aufrechterhalten oder gar erhöhen. Die Antragsstellung der Ausbildungsprämie ist ab sofort über die Arbeitsagentur möglich.
Coronavirus
Foto: CDC/Alissa Eckert, MS; Dan Higgins, MAMS
Wegen der Corona-Krise gibt es mehr Unterstützung für ausbildende Betriebe.

Die Handwerkskammern wie die Kammer beispielsweise in der Region Stuttgart stehen Handwerksunternehmen bei der Antragsstellung beratend zur Seite und stellen die erforderlichen Bescheinigungen aus.

Die staatliche Prämie für Unternehmen, die jungen Menschen trotz finanzieller Einbußen durch die Corona-Pandemie die Chance auf eine Lehre ermöglichen, ist ein wichtiger Schritt, um die Krise nach der Krise zu verhindern und Fachkräfte für die Branche zu erhalten. Die Zuschüsse werden nicht nur als finanzielle Entlastung gesehen, sondern seien zugleich ein wichtiges Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung, wie die Handwerkskammer Region Stuttgart betont.

Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ sieht 410 Millionen Euro für die Maßnahmen der ersten Förderrichtlinie vor. Diese enthält Ausbildungsprämien in Höhe von 2.000 bzw. 3.000 Euro für Betriebe, die – obwohl sie die Corona-Pandemie stark getroffen hat – ihr Ausbildungsniveau halten oder erhöhen. Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gibt es, wenn der Ausbildungsbetrieb Auszubildende und Ausbilder nicht mit in Kurzarbeit schickt und Übernahmeprämien an Betriebe, die Auszubildende von insolventen Unternehmen übernehmen. Gefördert werden Ausbildungen, die frühestens am 1. August 2020 beginnen. Dies gelte auch, wenn der Ausbildungsvertrag bereits früher abgeschlossen wurde.

Die Unterlagen zur Antragsstellung stehen ab sofort auf der Internetseite der Arbeitsagentur unter www.arbeitsagentur.de zur Verfügung. Die Anträge sind bei der Agentur für Arbeit zu stellen, die Handwerkskammer informiert ihre Mitgliedsbetriebe über die Inhalte und Fördervoraussetzungen der Ausbildungsprämie und stellt die für die Antragsstellung erforderlichen Bescheinigungen aus. Eine Übersicht über alle weiteren Informationen zur Ausbildungsprämie gibt es auf der Website der Handwerkskammer unter: www.hwk-stuttgart.de/ausbildungspraemie Es empfiehlt sich, die Antragsvoraussetzungen genau zu lesen, denn es gilt, einige Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen.

Foto: manuta/Adobe Stock
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