Von der Holzleiter zum Fahrgerüst
Mappe: Welche Steigtechniken sind am besten geeignet für Maler- und Ausbaubetriebe?
Höbke Thomssen: Wenn es um die Beschichtung von Wänden geht, ist vielen die bewährte Holzleiter vertraut. Sie ermöglicht es, sich Meter für Meter mit der Leiter schnell entlang der Wand voranzuarbeiten, während man bequem sitzt. Doch diese Methode birgt auch ein erhöhtes Absturzrisiko, Maler sind hier besonders gefährdet. Eine deutlich cleverere Lösung für viele Malerarbeiten ist eine fahrbare Arbeitsbühne, besser bekannt als Roll- oder Fahrgerüst. Moderne Rollgerüste sind leicht, handlich und können von einer einzelnen Person extrem schnell aufgebaut werden. Zudem bietet ein Gerüst mehr Platz für Personen und Malerutensilien. Damit lassen sich Wände genauso schnell, aber viel sicherer beschichten, ohne die Leiter immer wieder neu platzieren zu müssen. Zudem ermöglichen sie ein bequemeres und effizientes Arbeiten in verschiedenen Höhen. Insbesondere Rollgerüste bieten neben einer großzügigen Arbeitsplattform auch die notwendige Mobilität für Arbeiten in größeren Höhen.
Die Vielzahl an Anlegeleitern, Stehleitern und Mehrzweckleitern können immer dann eine gute Wahl sein, wenn es nur um kurze Arbeiten mit geringem Risiko geht. Es muss aber nicht immer die Holzvariante sein, eloxiertes Aluminium hinterlässt keine Verfärbungen an der frisch geweißelten Wand und ist deutlich langlebiger als Holz. Grundsätzlich gilt aber immer: Bei der Auswahl der passenden Steiglösung müssen die spezifischen Arbeitsanforderungen berücksichtigt werden. Eine vorausgehende Gefährdungsbeurteilung ist deshalb unerlässlich, um durch umfassende Gefahrenanalyse und Bewertung der Risiken geeignete Steiglösungen zu identifizieren.
Mappe: Welche Höhen müssen Malerbetriebe typischerweise erreichen und welche Steigtechnik ist dafür geeignet?
Höbke Thomssen: Maler- und Stuckateurbetriebe müssen regelmäßig höhergelegene Arbeitsbereiche erreichen, sei es das Streichen von hohen Decken oder Arbeiten an Fassaden. Für Aufgaben in einer Höhe von etwa 3 bis 4 Metern, wie dem Anstrich von Wänden und Decken, greift man üblicherweise auf Mehrzweckleitern oder Stehleitern zurück. Doch wenn es um längere Zeiträume oder größere Höhen geht, stoßen Leitern an ihre Grenzen. Für Arbeiten in etwa 5 bis 7 Metern Höhe, etwa in hochreichenden Räumen oder Treppenhäusern, bieten sich fahrbare Gerüste als weitaus geeignetere und vielseitiger einsetzbare Optionen an. Das gilt auch für Gebäudefassaden. Gleichzeitig bieten sie die erforderliche Flexibilität beim Manövrieren und Transportieren. Mit einem Gerüst befinden sich Betriebsinhaber nicht nur in Bezug auf den Gefahrenschutz auf der sicheren Seite, sondern bieten ihren Mitarbeitern auch optimale Unterstützung. Diese können in angenehmerer Arbeitsposition agieren, sich auf ein sicheres Standgefühl verlassen und unnötige Ermüdungserscheinungen vermeiden.
Mappe: Gibt es spezielle Anforderungen an die Steigtechnik für bestimmte Arbeiten wie Malerarbeiten an hohen Decken oder Fassaden?
Höbke Thomssen: Bei der Wahl der Steigtechnik ist es grundsätzlich wichtig, dass sie stabil und tragfähig ist, um den Anwender und seine Ausrüstung sicher zu tragen. Darüber hinaus sollte sie über ausreichende Höhe und Reichweite verfügen, damit Arbeiten sicher und effizient durchgeführt werden können. Je größer die Höhe, desto wichtiger das Thema Sicherheit: Es sollten rutschfeste Stufen oder Oberflächen vorhanden sein, um das Risiko von Unfällen durch Ausrutschen zu minimieren. Geländer und Absturzsicherungen verringern darüber hinaus das Risiko eines Absturzes.
Aber auch Flexibilität und Mobilität sind wichtige Kriterien, damit die Steigtechnik je nach Arbeitsort einfach positioniert oder bewegt werden kann. Gerüste bieten hier besondere Vorteile, da sie Stabilität, Tragfähigkeit und Flexibilität für Malerarbeiten an höhergelegenen Arbeitsplätzen bieten. Rollgerüste lassen sich besonders leicht positionieren und bewegen. Zudem ermöglichen Gerüste eine gute Zugänglichkeit zu den zu bearbeitenden Bereichen, da sie Plattformen auf verschiedenen Höhen bieten. Das 3T-Aufbauverfahren („Through the trapdoor“) ermöglicht hierbei eine möglichst sichere Aufbauweise, wobei die Person die Geländer in sitzender Position auf der Plattform anbringt, um dann gesichert aufzustehen.
Mappe: Welche Sicherheitsstandards müssen bei der Auswahl der Steigtechnik beachtet werden?
Höbke Thomssen: Arbeitgeber müssen bei der Wahl der richtigen Steigtechnik die geltenden Normen und Vorschriften beachten, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Je nach Art der Steigtechnik gelten unterschiedliche Regelungen. Für den Einsatz von Leitern sind die Normen der „DIN EN 131“-Serie relevant. Sie legen klare Anforderungen an Konstruktion, Stabilität und Belastbarkeit fest. Zusätzlich sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 von großer Bedeutung, da sie detaillierte Vorgaben und praktische Handlungshilfen zur Gewährleistung der Betriebssicherheit, einschließlich der Verwendung von Steiggeräten, enthalten. Bei der Verwendung von Gerüsten sollten Arbeitgeber die neue DIN EN 1004-1 und -2 für fahrbare Arbeitsbühnen beachten. Diese Norm stellt sicher, dass die fahrbaren Arbeitsbühnen oder Gerüste den erforderlichen Standards entsprechen. Fahr- bzw. Rollgerüste unterliegen zudem den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie legt allgemeine Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Nutzung von Arbeitsmitteln fest. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die geltenden Vorschriften und Normen einhalten, um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Daher sollten sie darüber hinaus sicherstellen, dass die verwendeten Steiggeräte regelmäßig geprüft und gewartet werden.