Folgen Sie uns
Foto: Bernd Ducke/Mappe

BEI EI­NEM BE­RA­TUNGS­GESPRÄCH MIT DEM KUN­DEN INF­OR­MIE­REN SIE ÜBER MÖGLI­CHE BES­CHICH­TUNGS­STOF­FE UND VOR­HA­NDE­NE MÄNGEL. WEL­CHE PUNK­TE SOLL­TEN SIE DA­BEI AN­SPRECHEN? FOTO: BERND DU­CKE/​MAP­PE

 
„Hydrophil“ und „hydrophob“ haben sich zu vielgenutzten Begriffen bei der Auswahl und Anwendung von Fassadenbeschichtungen etabliert. Welches Eigenschaftsprofil empfiehlt sich für welche Anwendungssituation?
Hans-Joachim Rolof: Grundsätzlich gilt, dass der Malermeister bei der Beratung gegenüber seinem Kunden zunächst die Eigenschaftsprofile in den Vordergrund stellen sollte, welche der zu beschichtende Untergrund mit sich bringt. Dabei sind die vielfältigsten Herausforderungen zu bestehen: Untergründe können aus Stahlbeton, Kalksandstein-Mauerwerk, Außenputzen verschiedener Bindemittelgruppen (Kalkzement-Putze, kalkreiche Außenputze), oder auch älteren Wärmedämm-Verbundsystemen mit verschiedenen Oberputzen bestehen. Weiterhin gehören auch Vorhangfassaden, z.B. werkseitig beschichtete Asbestzement-Fassadenplatten und manchmal auch Naturstein-Mauerwerk zu den Untergründen, die es schützen gilt. [ttt-gallery-image] Geiz ist zwar geil und so könnte dann die Auswahl bedeuten, man nehme den günstigsten sprich billigsten Beschichtungsstoff – hier aber genau liegt das Risiko! Nicht jeder Beschichtungsstoff ist für die vorgenannten Untergründe gleichermaßen gut geeignet. Dies machen auch die Begriffe „Hydrophil“ und „Hydrophob“ deutlich. Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Bauwerke außen vor dem Einfluss der Witterung, vornehmlich Kohlendioxid oder anderen Schadgasen und der Feuchtigkeit (also Wasser) zu schützen sind. Der kapillaren Wasseraufnahme kommt daher eine besondere Bedeutung zu – bei Beregnung sollte eben die Fassade trocken bleiben. Dies gelingt vornehmlich zunächst mit wasserabweisenden also hydrophoben Beschichtungsstoffen. Jedoch ist die wasserabweisende Wirkung eben nur ein Argument, dass es zu bedenken gilt, wenn es um den Schutz der Fassade geht – bei der Bildung von Mikroorganismen (sprich Algen- und Pilzbefall) ist die „trockene Fassade“ nur vordergründig positiv. Die hydrophobe Bauteiloberfläche lässt beim Abkühlen feuchtwarmer Außenluft schnell Kondenswasser entstehen. Die Sporen von Algen und Pilzen wurden aber schon vorher vom Wind von Bäumen, Grünflächen oder anderen Begrünungen an die Fassade geweht. Kommt nun dieses Tauwasser auf die mit Algen- und Pilzsporen behaftete Oberfläche der hydrophobierten Fassade, so kann dort eben dann eine Verschmutzung durch organischen Befall entstehen. Am sinnvollsten erscheint daher eine Fassadenbeschichtung, die im Einklang mit der notwendigen Abwehr von flüssigem Wasser bei Beregnung, aber auch Kondensat durch Tauwasser umgehen – hier sind Dispersion-Silikatfarben im Vorteil. Üblicherweise werden solche Dispersion-Silikatfarben auch werkseitig hydrophobiert, so dass der Schlagregenschutz gut gewährleistet ist.
Wie ist das Verschmutzungsverhalten einer hochhydrophoben Fassadenbeschichtung, die häufig auch mit „Lotus-Effekt“ angeboten wird, im Vergleich zu konventionellen Fassadenfarben?
Hans-Joachim Rolof: Die hochhydrophoben Fassadenbeschichtungen haben den bereits angesprochenen positiven Effekt, dass die Fassade auf jeden Fall trocken bleibt: die kapillare Wasseraufnahme bei Beregnung ist soweit reduziert, dass eine Durchfeuchtung nicht mehr stattfinden kann. Jedoch ist der Nachteil eben die latente Gefahr der Bildung von Tauwasser durch Kondensatbildung. Dies ist der Fall, wenn die Sonne morgens aufgeht und die Außenluft erwärmt. Warme Luft nimmt dann mehr Luftfeuchtigkeit auf als kalte Luft dies vermag. Die feuchtwarme Außenluft trifft dann auf die durch nächtliche Wärmeabstrahlung abgekühlte Oberfläche der Fassade. Dadurch wird die Lufttemperatur deutlich reduziert und die kalte Luft kann die Menge darin enthaltenen Wasserdampfs nicht mehr halten, so dass es zur Kondensatbildung kommen muss. Aufgrund dieses Effekts können hoch hydrophobierte Fassadenbeschichtungen dann schneller zum Befall durch Grünalgen oder Schwärzepilze neigen. Es empfiehlt sich, auch solche Beschichtungsstoffen vorbeugend mit einem algiziden und/oder fungiziden Zusatz werkseitig eingestellt zu bestellen.   Fotos: Bernd Ducke/Mappe

Typische Fragen zur Fassadenbeschichtung – Teil 2
Wie sichere ich mich gegenüber potenziellen Schäden an der Fassade ab? Im Kundengespräch gilt es, den Wunsch des Auftraggebers um umfassender Beratung und minimalem Risiko auf Seite des ausführenden Malerbetriebs zu vereinen. Besonders, wenn eine intensive Farbigkeit gewünscht ist. Oft bringt auch der Kunde dabei seine Vorstellungen – und nicht selten Halbwissen – mit. Daraus resultieren Fragen, die kompetent zu beantworten sind. Hans Joachim Rolof vom Iba-Institut Gottfried & Rolf – der uns bereits Fragen zu »hydrophilen« und »hydrophoben« Oberflächen beantwortete – hat sich dieser Aufgabe gestellt und typische Themen zusammengetragen, die auch erfahrenen Handwerkern als Argumentationshilfe dienen können. [ttt-gallery-image]   Mappe: Da Algen und Pilze nur bei Feuchtigkeit wachsen können, muss doch bei ausreichender Oberflächentrockenheit kein Biozid eingesetzt werden. Häufig hört man auch, dass bei hoher Alkalität auf einen zusätzlichen Filmschutz verzichtet werden kann. Ist hier eine ausreichende Sicherheit für den Verarbeiter gegeben? Hans-Joachim Rolof: Es ist richtig, dass eine hohe Alkalität von vorwiegend mineralischen Untergründen die Befallsituation durch Algen und Pilze deutlich minimiert. Die hohe Alkalität ist der Feind für den organischen Befall. Jedoch muss berücksichtigt werden, dass jeder mineralische Außenputz (wie auch Stahlbeton) durch die Aufnahme von Kohlendioxid aus der Atmosphäre dann carbonatisiert. In der Folge baut sich die Alkalität dadurch also bekanntermaßen ab. Ob dies mit der Verdrängung der Alkalität nun schon nach zwei bis drei Jahren beginnt, oder erst über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren der Fall ist, muss im Einzelfall bewertet werden. Eine Sicherheit in der Annahme kann man hier nicht von vornherein annehmen. Dies bedeutet: früher oder später werden auch dickschichtige mineralische Außenputze auf Wärmedämm-Verbundsystemen veralgen können. Eine Sicherheit in Annahme ist hier für den Handwerker nicht gegeben. Daher empfiehlt sich auch bei dickschichtigen mineralischen Außenputzen auf WDVS-Fassaden ein zusätzlicher Filmschutz – besser noch eine Fassadenbeschichtung aus werkseitig hydrophobierter Dispersions-Silikatfarbe. Dabei ist anzumerken, dass ohne einen zusätzlichen Filmschutz auch solche Beschichtungsstoffe nicht in jedem Fall Sicherheit bieten können: wie schon erwähnt, ist die bauliche Situation des Objektes entscheidend. Verschattete Bauteiloberflächen durch Hochhäuser in der Nachbarschaft oder große Bäume am Rande des Grundstücks oder z. B. der Sonne abgewandte Fassadenansichten mit Kellerabgängen können hier ebenfalls schnell Veralgen und/oder Verfilzen: Die Sonne kommt nicht genügend an die Oberfläche um eine Rücktrocknung der Betauung zu bewirken. Mappe: Im Rahmen der Beratung und Angebotserstellung muss ich auch den Beschichtungsuntergrund prüfen. Welche Prüfungen muss ich durchführen. Gibt es in diesem Zusammenhang auch Prüfungen, die ich z. B. aus Gewährleistungsgründen besser durch andere Fachleute ausführen lassen sollte? Hans-Joachim Rolof: Der Malermeister sollte auf jeden Fall mindestens die Prüfungen berücksichtigen, die nach den normativen Anforderungen in der VOB, Teil C, DIN 18 363 »Maler- und Lackierarbeiten – Beschichtungen« (Stand 2016) beschrieben sind. Weiterhin sind nach den allgemein anerkannten Regeln des Fachs zusätzlich die Prüfungen durchzuführen, die im Merkblatt Nr. 9 »Beschichtungen an Außenputzen« vom Bundesverband Farbe und Sachwertschutz (BFS) beschrieben worden sind. Im Wesentlichen kann man dies wie folgt zusammenfassen: der Untergrund sollte trocken, eben, sauber und tragfähig sein. Dies bedeutet also man prüft einen z. B. alten Außenputz mit dem Abreiben mit der Handfläche oder Abklopfen mit dem Hammer ob eventuell Hohllagen vorliegen, sichtet den Außenputz auf eventuelle Risse, Ausblühungen und/oder Einwirkungen von Feuchtigkeit, gerade und insbesondere im Sockelbereich von Laubengängen, Balkonen oder Terrassen oder erdreichangrenzenden Begrünungen wie auch Plattierungen und Gehwegen. Ferner bietet sich eine Benetzungsprobe an, um die Saugfähigkeit zu überprüfen. Auch vorhandene Verschmutzungen wie bereits Algen- und Pilzbefall oder andere Verschmutzungen sollten beobachtet werden. Ferner ist die bauliche Situation entscheidend: Ist der Dachüberstand ausreichend? Sind die Fensterbänke richtig eingebaut? Funktioniert die Dach-/Balkonentwässerung (Regenfallrohre und/oder Regenrinnen). Sind solche Regenfallrohr und/oder Regenrinnen defekt, sollte der Bauherr davon in Kenntnis gesetzt werden. Ist der Dachüberstand nicht ausreichend, muss der Auftraggeber dies wissen. All diese Maßnahmen gehören zur Beratungskompetenz eines erfahrenen Malermeisters – schließlich sollte bekannt sein, dass der Auftragnehmer den Erfolg der Werkleistung schuldet. Dies bedeutet, es gibt ein Gewährleistenrisiko für den Fall, dass später an der Fassadenbeschichtung Schäden entstehen (Risse, Blasen, Beulen, Ableitungen, Farbtonveränderungen, Ausblühungen u. a.). Gerade was die Frage der Verträglichkeit von neuen Beschichtungen bzw. modernen Beschichtungsstoffen auf alten, schon beschichteten Außenputzen betrifft, sollte nachdenklich machen. Hier ist der Malermeister mit seinem Latein schnell am Ende – welche Bindemittel hatte der Altanstrich vor zehn Jahren? Handelt es sich um eine Dispersionsfarbe auf Styrol-Acrylat-Basis? Oder ist hier ein anderes Bindemittel vorhanden, dass mit der neuen Beschichtung nicht mehr verträglich ist. Überhaupt: Was für ein Putz befindet sich unter der alten Beschichtung. Handelt es sich vielleicht um einen kalkreichen Außenputz? Dann wäre jeder filmbildende Beschichtung, die nicht genügend durchlässig gegenüber Kohlendioxid ist, am Ende eventuell problematisch. Hierzu wäre es gut, wenn der Malermeister den Fachberater seines Vertrauens einbezieht. Dann kann über den Hersteller eine qualifizierte Bewertung des Untergrundes erfolgen und das Risiko des frühzeitigen Versagens der neuen Beschichtung weit gehend ausgeschlossen werden. Mappe: Der Kunde wünscht sich eine Fassadenbeschichtung in einem sehr dunklen Farbton. Auf welche Einschränkungen und technische Grenzen der Beschichtung muss ich ihn hinweisen? Hans-Joachim Rolof: Bei Fassadenbeschichtung ist ein Trend zu (knalligen) Farbtönen: ob nun ochsenblutrot, intensives Blau, oder strahlendes Gelb. Mancher mag es eben farbig! Dann sollte aber der Hellbezugswert geprüft werden. Jeder dunkle Farbton kann sich bei Sonneneinstrahlung schnell aufheizen. Dies kann zu Oberflächenspannungen im beschichteten Außenputz führen: häufig kann es dann zu Rissen kommen und der Ärger ist groß. Deswegen sollte auch hier der erfahrene Malermeister bei erwünschten Farben im Vollton den Hersteller kontaktieren und sich die Farbtonauswahl objektbezogen schriftlich bestätigen lassen. Manchmal gibt es hierzu bereits Hinweise auf den Farbtonkarten der Hersteller – besser ist aber die schriftliche Absicherung. Neuere Entwicklungen haben es mit sich gebracht, dass einige Hersteller hier sehr tolerant geworden sind: dabei spielt der Hellbezugswert dann scheinbar keine Rolle mehr. Hier spricht man dann von transsolarer Reflexion und ein TSR-Wert für den Farbton der gewünschten Beschichtung wird herstellerseitig angegeben. Dies ist insbesondere bei Wärmedämm-Verbundsystemen heute der Fall, wenn intensive farbige Beschichtungen gewünscht werden. Der TSR-Wert ist aber noch nicht allgemein anerkannte Regel des Faches, so dass auch hier herstellerseitig die Zusicherung für die Funktionstüchtigkeit bei einem intensiven Farbton vom Malermeister objektbezogen eingefordert werden sollte - wer schreibt der bleibt! Mappe: Im Rahmen der Beratung für eine Fassadenbeschichtung habe ich falsch beraten, ich führe die Arbeiten entsprechend meiner Beratung aus – z. B. mit ungeeignetem Material oder ein notwendiger Arbeitsschritt wie Reinigung oder Grundierung wird nicht ausgeführt – und später entsteht ein Schaden. Welche Konsequenzen drohen? Hans-Joachim Rolof: Wenn es einmal zum Schaden gekommen ist, muss man erst mal ruhig bleiben – es gilt zu klären warum der Schaden entstanden ist. Selbstverständlich ist es ärgerlich, wenn eine Beratung fehlerhaft ausgeführt wurde und/oder der Untergrund etwa nicht kritisch genügend geprüft wurde. Im Schadensfall ist das jedoch alles Vergangenheit – es gilt nun aktiv mit dem Kunden das Problem zu lösen. Wenn ein Fehler gemacht wurde, ist es sinnvoll diesen einzugestehen und offensiv mit dem Kunden die Frage der Mangelbeseitigung zu erörtern. Dem Grundsatz gilt Pacta sunt servanda: Vertrag ist Vertrag. Man schuldet den Erfolg der Werkleistung, dies bedeutet jede Abweichung vom Bausoll ist juristisch betrachtet ein Mangel. Hat sich der Farbton nach der Abnahme verändert (ist aus gelb dann altweiß geworden), hat die Fassade Risse bekommen, platzt der Anstrich ab: all dies hat der Kunde wohl nicht bestellt. Dies bedeutet dann eben in der Konsequenz, dass der Auftragnehmer als Vertragspartner des Bauherrn dann die Kosten der Instandsetzung zu übernehmen hat. Jedenfalls dann, wenn hier kein Dritter involviert war - sollte die Beratung durch einen Fachberater im Außendienst des Herstellers erfolgt sein, so können die Reklamation gemeinsam mit diesem Partner abgewickelt werden. Sollte es sich erweisen, dass der Fassadenbeschichtungsstoff trotz zugesagter Beschaffenheit etwa frühzeitig versagt hat. Auch für diesen Fall empfiehlt sich das Problem gemeinsam mit dem Hersteller/Lieferanten anzugehen. Dabei sind proaktive Lösungsansätze immer sinnvoller als gerichtliche Auseinandersetzungen. Solcher gerichtlichen Auseinandersetzungen kosten nur Zeit, zusätzliches Geld, und bedeuten jede Menge Ärger. Schließlich muss dann auch mit Juristen konferiert werden und Gerichte werden angehört - ganz selten ist dies eine sinnvolle Lösung. Schließlich: vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Daher empfiehlt sich eben eine einvernehmliche Lösung, auch wenn es mal wehtut! Gerade hier macht sich bemerkbar, wer in der Vergangenheit kostenbewusst kalkuliert hat und sein Unternehmen so geführt hat, dass ausreichende Gewinne erzielt wurden. Aus diesen Erträgen können dann Rücklagen gebildet werden - nur auch solchen Rücklagen kann man dann auch einmal eine Reklamation finanzieren! Einen guten Preis durchzusetzen ist also die vornehmliche Aufgabe neben der Qualität einer Fassadenbeschichtung dies es zu erbringen gilt. Dabei ist es wichtig, dass man den Kunden ernst nimmt: hat man einen bestimmten Beschichtungsaufbau schriftlich zugesagt (z. B. Grundierung und zweifache Fassadenbeschichtung) der Kunde aber beobachtet eine einmalige Applikation einer Beschichtung ohne Grundierung – dann ist der Ärger groß. Ein Gutachter kann durch Probenentnahme vom beschichteten Außenputz über ein qualifiziertes Prüflabor schnell den Nachweis erbringen: die Grundierung fehlt - die Beschichtung wurde nicht mit der gehörigen Schichtdicke/dem Verbrauch und damit eben nur einseitig ausgeführt. Für diesen Fall ist dann die Nachbesserung teuer: das Objekt muss nochmals eingerüstet werden und der ganze Vorgang wird wiederholt - ist der Vertrag und damit das Bausoll ebenso erfüllt wurde wir seinerzeit eine Auftragsannahme zugesichert worden ist. Dies sollte jeder ausführende Handwerker vorher bedenken. Mappe: Vielen Dank für die Informationen.
Lesen Sie weiter in
5
Foto: manuta/Adobe Stock
Kleine
Zurück
Speichern
Nach oben