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8. August 2018
Redaktion
Betriebsfest

Betriebssommerfeste: 5 Tipps, wie Sie sie heil überstehen

Mit der warmen Jahreszeit sind auch Sommerfeste und Grillfeiern im Betrieb an der Tagesordnung. Doch wenn neben den Kollegen auch der Chef mitfeiert, sollte man geflissentlich das ein oder andere Fettnäpfchen umgehen.

Grillwürstchen, Salatbüffet und Freibier – überall in Deutschland gehen die Grillmeister auf dem alljährlichen Betriebssommerfest ihrer Bestimmung nach. Ungezwungene Feiern bieten die Möglichkeit, den Chef und die Kollegen von ihrer privaten Seite kennen zu lernen. Wenn allerdings der Alkohol fließt, sollte man unbedingt darauf achten, dass die Zunge nicht zu locker wird. Eine Lästerei über den Chef oder ein scheinbar harmloser Flirt mit einer Kollegin sind genauso fehl am Platz wie anstandslose Witzeleien. Wer lieber mitredet als Gesprächsthema zu sein, kann mit diesen Tipps den Firmenabend blamagenlos überstehen.

Tipp 1: Bei Alkohol ist weniger mehr

Für die meisten Menschen gehören ein kühles Bier oder ein erfrischender Cocktail zu einer ausgelassenen Feier dazu. Gerade bei der Planung des Sommerfests sparen viele Betriebsinhaber deshalb nicht an Kosten und Bierfässern. Doch wer sein Alkohollimit nicht kennt, sollte lieber die Finger davon lassen. Schließlich ist nichts peinlicher, als lallend sinnfreie Gespräche zu führen oder den Mageninhalt um die nächste Ecke zu entleeren. Übrigens: Ausfallende Kommentare gegenüber dem Chef oder Kollegen können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Christopher Liebscher, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Berliner Kanzlei Meyer-Köring, erklärt: »Es gelten die arbeitsvertraglichen Nebenpflichten. Wer Kollegen oder Vorgesetzte beleidigt oder belästigt, riskiert eine verhaltensbedingte Abmahnung, in schweren Fällen sogar die fristlose Kündigung.« Überlegen Sie deshalb lieber einmal mehr, ob das nächste Bier notwendig ist.

Tipp 2: Kleider machen Leute

Auch wenn die Sonne vom Himmel glüht, sind Flip-Flops und zu legere Kleidung nicht die angemessenste Bekleidungswahl. Auch wenn das Ambiente dekoriert und die Stimmung ausgelassen ist, handelt es sich letztlich um eine betriebliche Veranstaltung. Sommerkleidung in hellen Farben, wie Leinenhosen, lockere Hemden und Kleider sind optimal – aber aufgepasst: Der Stoff sollte nicht durchsichtig sein. Einfach ist es, wenn der Dresscode auf der Einladung vermerkt ist. Sollte es keine Vorgabe geben, scheuen Sie nicht davor zurück, sich bei den Organisatoren zu erkundigen. Auch der Rat von alteingesessenen Kollegen kann bei der Kleiderwahl wertvoll sein.

Tipp 3: Der Chef ist und bleibt der Chef

Ein persönliches Gespräch mit dem Chef zu führen, das über Arbeitsthemen hinausgeht, ist für viele Arbeitnehmer nicht leicht. Einen Versuch ist es aber wert: Ein gutes Verhältnis zum Chef beeinflusst nicht nur das Arbeitsklima positiv, es verschafft Ihnen auch einen kleinen Vorsprung beim Jahresgespräch oder der nächsten Gehaltsverhandlung. Mit einem Gespräch über das Wetter, den anstehenden Sommerurlaub, den Lieblingsverein beim Fußball, das letzte Reiseziel oder die Familie bewältigen Sie eine Runde Small Talk ganz ohne Probleme. Trotzdem sollten Sie darauf achten, dass das Verhältnis mit dem Vorgesetzten nicht zu persönlich wird. Die Hierarchien aus dem Betrieb gelten auch beim Firmenfest, daran ändern auch neu geknüpfte Freundschaften nichts. Wenn Sie sich unter Kollegen während der Arbeitszeit grundsätzlich siezen, sollten Sie das auch beim Feiern beibehalten – ausgenommen, das Gesprächsgegenüber bietet es ausdrücklich an. Wenn der Chef oder Vorgesetzte im Alltag aber wieder zum »Sie« übergeht, wird das »Du« wohl nur ein Versehen gewesen sein.

Tipp 4: Teamgeist ist alles

Das Sommerfest ist die ideale Gelegenheit sich besser unter Kollegen zu mischen, Gemeinsamkeiten zu finden und nette Gespräche zu führen. Deshalb gilt: Auch wenn Sie eigentlich überhaupt keine Lust haben und Sie die Couch in der Ferne rufen hören, springen Sie über Ihren Schatten. Wer mitfeiert zeigt, dass er dazugehören möchte. Wer sich wirklich überhaupt nicht motivieren kann, sollte lieber gar nicht erst zur Feier gehen, als missmutig in einer Ecke zu stehen. Fachanwalt Liebscher stellt klar, dass zwar alle Mitarbeiter ein Teilnahmerecht haben, das Fernbleiben vom Firmenfest aber keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen darf: »Die Teilnahme an Betriebsfeiern ist gesetzlich nicht geregelt. Auch in Arbeitsverträgen finden sich dazu in aller Regel keine Bestimmungen.« Findet die Feier während der regulären Arbeitszeit statt, muss derjenige, der nicht mitfeiern möchte, allerdings seine normalen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen erfüllen.

Tipp 5: Liebeleien lieber sein lassen

Ein harmloser Flirt unter Kollegen ist in der Regel unproblematisch. Anders sieht die Sache jedoch aus, wenn ein Flirt entweder nur einseitig verläuft oder für ein angespanntes Verhältnis im Arbeitsalltag sorgt, das die Zusammenarbeit erschwert. Beziehungen, die über neckische Sprüche hinausgehen, sollten Sie lieber ganz sein lassen. Überrascht zu werden mit der Kollegin aus der Buchhaltung sorgt nur für unangenehmen Gesprächsstoff. Der Chef ist darüber hinaus absolute Sperrzone: sich mit Hilfe von Flirtaktionen die Karriereleiter hinaufzumogeln ist unmoralisch und unfair gegenüber den Kollegen.

Nice to know: Unfallversicherung beim Betriebsfest

Da es sich bei einem Firmenfest um eine betriebliche Veranstaltung handelt, besteht derselbe Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung wie im Berufsalltag. Stürze auf der Tanzfläche oder Verbrennungen am Grill sind juristisch betrachtet ein Arbeitsunfall. Auch die Vorbereitung des Festes ist versichert, genauso wie der Heimweg nach dem offiziellen Ende. Das legt übrigens der Chef fest: Sobald der Chef nach Hause geht, ist die Feier offiziell beendet und der Versicherungsanspruch erlischt. Wer im Kollegenkreis weiterfeiert und beim Verlassen der Location die Treppe herunterfällt, hat keinen Arbeitsunfall erlitten – das hat das Sozialgericht Frankfurt am Main vor einiger Zeit entschieden (Aktenzeichen: S 10 U 2623/03). Quelle: Deutsche Handwerks-Zeitung

Foto: manuta/Adobe Stock
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