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15. Oktober 2019
Redaktion
Titandioxid

Entscheidung zu Titandioxid

Am 04. Oktober beschloss die Europäische Kommission, Titandioxid in Pulverform als Stoff  »mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung beim Menschen« einzustufen.
Foto: Bernd Ducke
Titandioxid wird als Weisspigment in Farben, Spachtelmassen und Putzen benötigt

Am 04. Oktober beschloss die Europäische Kommission, Titandioxid in Pulverform als Stoff  »mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung beim Menschen« einzustufen.

Wie MAPPE bereits berichtete, gab es im September eine Expertenanhörung zum Thema, ob man Titandioxid als krebserregend einstufen sollte. Mehrere Mitgliedsstaaten stimmten dagegen. Nun hat die EU-Komission das Weißpigment nicht nur in Kategorie 2 »Stoff mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung« eingestuft.

Darüber hinaus wird es auf die Liste der Stoffe gemäß der Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) gesetzt. Das bedeutet: Solange der Rat oder das Europäische Parlament in den nächsten Monaten keinen Einspruch erheben, wird die Einstufung nach der Übergangsphase, also nach 18 Monaten in Kraft treten. Ab Sommer 2021 müsste Titandioxid in Pulverform durch Gefahrenhinweise und ein Piktogramm als krebserregend gekennzeichnet werden. Dies gilt auch für Pulver-Gemische, in denen das Weißpigment enthalten ist. Bei flüssigen Gemischen, wie Lack, Farbe und Druckfarbe, wird eine Warnung vor Sprüh-Anwendungen nötig sein.

Die Farben-, Lack- und Druckfarbenindustrie äußert Kritik. So sprach Martin Engelmann vom Verband der Lack- und Druckfarbenindustrie (VdL) von »ernthaften Zweifeln« an der Rechtmäßigkeit der Kommissionsentscheidung. Das Expertengremium RAC habe die intrinsische Gefahr des Stoffes »im klassischen Sinne« verneint. Deshalb sei die Kommission verpflichtet gewesen, das RAC um eine weitersteuernde Erklärung zu bitten.

Foto: manuta/Adobe Stock
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