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Foto: VIGE/Fotolia

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Wird schon schiefgehen
Diesen Schritt zu gehen, davor schrecken viele Unternehmer zurück. Auch wenn sie merken, dass im Betrieb etwas ernsthaft im Argen liegt: Eine Insolvenz wollen sie um jeden Preis vermeiden. Denn wenn erst der Insolvenzverwalter im Haus ist, so das Vorurteil, dann ist sowieso alles zu spät. Hausgemachte Probleme muss man auch selbst lösen, lautet daher in Krisenzeiten das Motto vieler Unternehmer. Sie arbeiten mit voller Kraft immer weiter. Je schlechter das Geschäft läuft, desto mehr hängen sie sich rein. Oft schießen sie privates Geld nach, lösen ihre Lebensversicherung auf, belasten ihr Haus mit Hypotheken, um finanzielle Lücken im Unternehmen zu stopfen. Wird schon schiefgehen: Wenn nur der Großkunde endlich die ausstehende Rechnung bezahlt. Wenn nur wieder neue Aufträge reinkommen. „Eine solche Haltung ist zwar sehr ehrenwert “, sagt Maren Augustin, Fachanwältin für Insolvenzrecht bei der Kanzlei Brennecke und Partner in Hamburg. „Aber solcher Aktionismus führt letztlich nicht dazu, dass die eigentlichen Probleme im Unternehmen gelöst werden.“ Im Gegenteil: Der Druck werde immer größer, der Handlungsspielraum immer kleiner. Nicht selten folgen auch im Privatleben Schuldzuweisungen und Probleme. „Letztlich führt die große Angst vor der Insolvenz und dem Insolvenzverwalter dann dazu, dass Unternehmer zu spät reagieren und erst Insolvenz anmelden, wenn nichts mehr zu retten ist“, sagt Augustin. „Dabei kann die Insolvenz im Idealfall die Grundlage für einen Neustart sein. Diese Chance vertun Unternehmer, wenn sie nicht rechtzeitig handeln.“
Unterm Schutzschirm handlungsfähig werden
Die Bundesregierung wollte diese Situation vor drei Jahren ändern und der Pleite ihren Schrecken nehmen. Im Jahr 2012 gab es daher eine Reform des Insolvenzrechts mit dem „Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen “, kurz: ESUG. Das Ziel: eine neue Sanierungskultur. Seither gibt es neben der altbekannten Regelinsolvenz, bei der ein Insolvenzverwalter im Unternehmen das Ruder übernimmt und über Wohl und Wehe des Betriebs entscheidet, alternative Sanierungswege: Das so genannte Schutzschirmverfahren und die Insolvenz in Eigenverwaltung. Das neue Verfahren sieht vor, dass Unternehmer, denen Insolvenz droht, eine drei Monate lange Schonfrist beantragen können, die so genannte Schutzschirmzeit. Während dieser Zeit stehen Unternehmen schon unter dem Schutz des Insolvenzrechts. Das heißt: Kein Gläubiger kann Einzelvollstreckungen von ausstehenden Schulden veranlassen. Es gelten kürzere Kündigungsfristen für die Angestellten. Es ist auch möglich, die Gehälter zu kürzen oder Insolvenzgeld für die Mitarbeiter zu beantragen. Langfristige Mietverträge sind früher kündbar. All das verschafft Unternehmern, die vor der Zahlungsunfähigkeit stehen, eine dringend nötige Atempause.
Tücken in der Praxis
In der Praxis hat das Schutzschirmverfahren allerdings seine Tücken. „Kleinere Unternehmen haben leider kaum eine Chance, das Schutzschirmverfahren erfolgreich durchzuführen“, berichtet Johannes von Sengbusch, Schuldner- und Insolvenzberater in der Offensive Bundesverband Selbständige in Münster. Das Problem: „Um das Schutzschirmverfahren zu beantragen, brauchen Unternehmer eine so genannte Sanierungsbescheinigung“, erklärt von Sengbusch. „Das ist eine Bescheinigung darüber, dass eine erfolgreiche Sanierung noch möglich ist. Sie muss von einem sachkundigen Berater erstellt werden, zum Beispiel einem Fachanwalt oder Steuerberater, und schon vor Beantragung des Schutzschirmverfahrens vorliegen. “ Diese Bescheinigung ist teuer: Mehrere 1.000 Euro werden dafür fällig. Für einen Kleinbetrieb, der kurz vor der Zahlungsunfähigkeit steht, ist das sehr viel Geld. Das Gericht muss überzeugt werden. Und auch mit der Bescheinigung in der Tasche ist noch lange nicht ausgemacht, dass das Gericht dem Antrag auf Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung auch tatsächlich stattgibt. „Gerade bei kleinen Unternehmen sind die Gerichte oft skeptisch, dass der Unternehmer das Insolvenzverfahren und die Sanierung tatsächlich in Eigenregie hinbekommt“, erklärt von Sengbusch. „Sehr oft verlassen sich diese Unternehmer zu sehr darauf, dass sie gute Handwerker sind, gute Arbeit leisten. Aber das Gericht will sehen, dass sie auch gute Unternehmer sind und betriebswirtschaftlich eine Perspektive für ihren Betrieb haben.“ Fehlt eine glaubwürdige Zukunftsvision, entscheiden die Richter oft gegen die Eigenverwaltung – und ordnen gleich die Abwicklung an oder lassen einen erfahrenen Insolvenzverwalter im Unternehmen aufräumen.
Symptome erkennen, frühzeitig handeln
Letztlich gilt es daher für Unternehmer, Krisensymptome möglichst früh zu erkennen und nicht zu lange zu zögern. „Das erste Ziel sollte immer sein, die Insolvenz zu vermeiden. Wenn das nicht möglich ist, muss die Insolvenz gut vorbereitet werden, um Richter und Insolvenzverwalter von den Zukunftsplänen des Unternehmers zu überzeugen“, sagt Sebastian Rudow, Insolvenzrechtsexperte der Kanzlei Wellensiek. Liegen erst einmal eine objektive betriebswirtschaftliche Analyse und eine realistische Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten vor, können Unternehmer auch wieder mit kühlem Kopf entscheiden, was der beste Weg für sie ist. „Wichtig ist, dass man aus der Situation herauskommt, in der man nur noch Getriebener der Gläubiger ist und in Panik versucht, ein Loch nach dem anderen zu stopfen, statt einen Plan für die Zukunft zu entwickeln “, ergänzt Rudow. In der Krise zeige sich zudem, wie gut das Geschäftsmodell und die Beziehungen zu Geschäfts- und Finanzierungspartnern wirklich seien. „Wer selbstbewusst vor einen Insolvenzrichter treten kann und ihm zeigt: Meine Kunden bleiben loyal, die Gläubiger ziehen mit, und hier ist mein Plan für den zukünftigen Erfolg – der muss auch keine Angst vor dem Insolvenzverfahren haben.“

Foto: manuta/Adobe Stock
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