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7. April 2023
Redaktion
Auszeichnung

Bester LVT-Lieferant für Designböden im deutschen Fachhandel

Zum siebten Mal in Folge ist die W. & L. Jordan GmbH mit ihrer Marke JOKA als bester LVT-Lieferant für Designböden im Fachhandel ausgezeichnet worden. Mit einer 1 vor dem Komma bei der Gesamtnote und acht von 14 Pokalen belegte der internationale Markenanbieter mit Sitz in Kassel als Dauersieger erneut den Spitzenplatz in der Fachhandelsumfrage Designböden des Magazins BTH Heimtex. Das ist das Ergebnis der telefonischen Befragung, die das Hamburger Marktforschungsinstitut Research for Future im Auftrag des Fachmagazins zu Beginn des Jahres in der Branche durchgeführt hat.
Die
Foto: W. & L. Jordan GmbH
Die W. & L. Jordan GmbH mit ihrer Marke JOKA war bei der Fachhandelsumfrage erfolgreich.

Die Details

Mit der Gesamtnote 1,97 und dem jeweils ersten Platz in acht von 14 verschiedenen Einzelkategorien wurde der Erfolg aus dem Jahr 2022 jetzt noch einmal getoppt. Neben den Kategorien „Lieferschnelligkeit“, „Qualität des Innendienstes“ und „Marketing“ – wie im Vorjahr – sicherte sich das Unternehmen dieses Mal auch den Sieg in den Einzelbewertungen „Sympathiewert“, „Lieferzuverlässigkeit“, „Reklamationsbearbeitung“, „Qualität Außendienst“ sowie „Markenstärke“.

2017 wurde Jordan mit seiner Marke JOKA in die Fachhandelsumfrage aufgenommen. Seitdem ist das Familienunternehmen, in das mit Felicitas und Johann Ludwig Jordan inzwischen die vierte Generation eingetreten ist, durchgehend als Sieger in der Gesamtbewertung erfolgreich. An 78 Standorten in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Italien, Polen sowie den Niederlanden garantieren rund 1.600 Mitarbeiter den Kunden aus Handwerk und Fachhandel erstklassigen Service. Zur schnellen und zuverlässigen Lieferung der Designböden trägt auch das 20.000 m² große Zentrallager Bodenbeläge am Hauptsitz im nordhessischen Kassel bei, das derzeit um 10.000 m² erweitert und voraussichtlich Mitte Juli 2023 fertiggestellt wird.

Betriebssommerfeste: 5 Tipps, wie Sie sie heil überstehen
Mit der warmen Jahreszeit sind auch Sommerfeste und Grillfeiern im Betrieb an der Tagesordnung. Doch wenn neben den Kollegen auch der Chef mitfeiert, sollte man geflissentlich das ein oder andere Fettnäpfchen umgehen. Grillwürstchen, Salatbüffet und Freibier – überall in Deutschland gehen die Grillmeister auf dem alljährlichen Betriebssommerfest ihrer BestIMMung nach. Ungezwungene Feiern bieten die Möglichkeit, den Chef und die Kollegen von ihrer privaten Seite kennen zu lernen. Wenn allerdings der Alkohol fließt, sollte man unbedingt darauf achten, dass die Zunge nicht zu locker wird. Eine Lästerei über den Chef oder ein scheinbar harmloser Flirt mit einer Kollegin sind genauso fehl am Platz wie anstandslose Witzeleien. Wer lieber mitredet als Gesprächsthema zu sein, kann mit diesen Tipps den Firmenabend blamagenlos überstehen. Tipp 1: Bei Alkohol ist weniger mehr Für die meisten Menschen gehören ein kühles Bier oder ein erfrischender Cocktail zu einer ausgelassenen Feier dazu. Gerade bei der Planung des Sommerfests sparen viele Betriebsinhaber deshalb nicht an Kosten und Bierfässern. Doch wer sein Alkohollimit nicht kennt, sollte lieber die Finger davon lassen. Schließlich ist nichts peinlicher, als lallend sinnfreie Gespräche zu führen oder den Mageninhalt um die nächste Ecke zu entleeren. Übrigens: Ausfallende Kommentare gegenüber dem Chef oder Kollegen können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Christopher Liebscher, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Berliner Kanzlei Meyer-Köring, erklärt: »Es gelten die arbeitsvertraglichen Nebenpflichten. Wer Kollegen oder Vorgesetzte beleidigt oder belästigt, riskiert eine verhaltensbedingte Abmahnung, in schweren Fällen sogar die fristlose Kündigung.« Überlegen Sie deshalb lieber einmal mehr, ob das nächste Bier notwendig ist. [tttgallery id="982"] Tipp 2: Kleider machen Leute Auch wenn die Sonne vom HIMMel glüht, sind Flip-Flops und zu legere Kleidung nicht die angemessenste Bekleidungswahl. Auch wenn das Ambiente dekoriert und die StIMMung ausgelassen ist, handelt es sich letztlich um eine betriebliche veranstaltung. Sommerkleidung in hellen Farben, wie Leinenhosen, lockere Hemden und Kleider sind optimal – aber aufgepasst: Der Stoff sollte nicht durchsichtig sein. Einfach ist es, wenn der Dresscode auf der Einladung vermerkt ist. Sollte es keine Vorgabe geben, scheuen Sie nicht davor zurück, sich bei den Organisatoren zu erkundigen. Auch der Rat von alteingesessenen Kollegen kann bei der Kleiderwahl wertvoll sein. Tipp 3: Der Chef ist und bleibt der Chef Ein persönliches Gespräch mit dem Chef zu führen, das über Arbeitsthemen hinausgeht, ist für viele Arbeitnehmer nicht leicht. Einen Versuch ist es aber wert: Ein gutes Verhältnis zum Chef beeinflusst nicht nur das Arbeitsklima positiv, es verschafft Ihnen auch einen kleinen Vorsprung beim Jahresgespräch oder der nächsten Gehaltsverhandlung. Mit einem Gespräch über das Wetter, den anstehenden Sommerurlaub, den Lieblingsverein beim Fußball, das letzte Reiseziel oder die Familie bewältigen Sie eine Runde Small Talk ganz ohne Probleme. Trotzdem sollten Sie darauf achten, dass das Verhältnis mit dem Vorgesetzten nicht zu persönlich wird. Die Hierarchien aus dem Betrieb gelten auch beim Firmenfest, daran ändern auch neu geknüpfte Freundschaften nichts. Wenn Sie sich unter Kollegen während der Arbeitszeit grundsätzlich siezen, sollten Sie das auch beim Feiern beibehalten – ausgenommen, das Gesprächsgegenüber bietet es ausdrücklich an. Wenn der Chef oder Vorgesetzte im Alltag aber wieder zum »Sie« übergeht, wird das »Du« wohl nur ein Versehen gewesen sein. [tttgallery id="981"] Tipp 4: Teamgeist ist alles Das Sommerfest ist die ideale Gelegenheit sich besser unter Kollegen zu mischen, Gemeinsamkeiten zu finden und nette Gespräche zu führen. Deshalb gilt: Auch wenn Sie eigentlich überhaupt keine Lust haben und Sie die Couch in der Ferne rufen hören, springen Sie über Ihren Schatten. Wer mitfeiert zeigt, dass er dazugehören möchte. Wer sich wirklich überhaupt nicht motivieren kann, sollte lieber gar nicht erst zur Feier gehen, als missmutig in einer Ecke zu stehen. Fachanwalt Liebscher stellt klar, dass zwar alle Mitarbeiter ein Teilnahmerecht haben, das Fernbleiben vom Firmenfest aber keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen darf: »Die Teilnahme an Betriebsfeiern ist gesetzlich nicht geregelt. Auch in Arbeitsverträgen finden sich dazu in aller Regel keine BestIMMungen.« Findet die Feier während der regulären Arbeitszeit statt, muss derjenige, der nicht mitfeiern möchte, allerdings seine normalen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen erfüllen. Tipp 5: Liebeleien lieber sein lassen Ein harmloser Flirt unter Kollegen ist in der Regel unproblematisch. Anders sieht die Sache jedoch aus, wenn ein Flirt entweder nur einseitig verläuft oder für ein angespanntes Verhältnis im Arbeitsalltag sorgt, das die Zusammenarbeit erschwert. Beziehungen, die über neckische Sprüche hinausgehen, sollten Sie lieber ganz sein lassen. Überrascht zu werden mit der Kollegin aus der Buchhaltung sorgt nur für unangenehmen Gesprächsstoff. Der Chef ist darüber hinaus absolute Sperrzone: sich mit Hilfe von Flirtaktionen die Karriereleiter hinaufzumogeln ist unmoralisch und unfair gegenüber den Kollegen. [tttgallery id="980"] Nice to know: Unfallversicherung beim Betriebsfest Da es sich bei einem Firmenfest um eine betriebliche veranstaltung handelt, besteht derselbe Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung wie im Berufsalltag. Stürze auf der Tanzfläche oder Verbrennungen am Grill sind juristisch betrachtet ein Arbeitsunfall. Auch die Vorbereitung des Festes ist versichert, genauso wie der Heimweg nach dem offiziellen Ende. Das legt übrigens der Chef fest: Sobald der Chef nach Hause geht, ist die Feier offiziell beendet und der Versicherungsanspruch erlischt. Wer im Kollegenkreis weiterfeiert und beim Verlassen der Location die Treppe herunterfällt, hat keinen Arbeitsunfall erlitten – das hat das Sozialgericht Frankfurt am Main vor einiger Zeit entschieden (Aktenzeichen: S 10 U 2623/03). Quelle: Deutsche Handwerks-Zeitung
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