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29. März 2022
Redaktion
BG BAU

BG BAU unterstützt mit neuem Angebot bei der Unterweisung

Unternehmen müssen ihre Beschäftigten regelmäßig über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen. Dabei unterstützt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) ihre Mitgliedsunternehmen und bietet eine Vielzahl von Unterweisungshilfen. Nun stehen alle Angebote der BG BAU gebündelt online zur Verfügung.
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Foto: Kzenon/Adobe Stock
Regelmäßige Unterweisungen sind rechtlich vorgeschrieben.

Betriebliche Unterweisungen sind eine wichtige Grundlage für sicheres und gesundes Arbeiten. Sie müssen mindestens einmal jährlich durchgeführt und dokumentiert werden. Jüngere Beschäftigte unter 18 Jahren müssen Arbeitgeber sogar halbjährlich unterweisen. Die Unterweisungen klären über Gefährdungen am Arbeitsplatz auf und informieren über Schutzmaßnahmen gegen Unfälle und Gesundheitsrisiken.

Um Unternehmen bei der Unterweisung ihrer Beschäftigten zu unterstützen, hat die BG BAU verschiedene Unterweisungshilfen entwickelt. Diese richten sich an Arbeitgeber*innen sowie an die betrieblichen Führungskräfte und unterstützen bei der Planung, Durchführung und Dokumentation der regelmäßigen Unterweisung.

Gebündelte Hilfestellung

Ab sofort finden Unternehmen alles rund um die Unterweisungshilfen der BG BAU auf einer Webseite. Neben Dokumentationshilfen und Schulungsunterlagen zu unterschiedlichen Themen, wie Absturzprävention, Schutz vor UV-Strahlung, Corona oder Arbeiten in Katastrophengebieten, finden sie hier auch zahlreiche unterstützende Medien und Videos sowie Tipps, um die Unterweisungen praxisgerecht und anschaulich gestalten zu können.

Rechtlicher Hintergrund

Rechtliche Grundlage für die regelmäßige Unterweisung bilden § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 der DGUV Vorschrift 1 »Grundsätze der Prävention«. Notwendigkeit und Themen der Unterweisung ergeben sich aus der tätigkeits- und arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung. Unterweisungen sind bei der Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei der Veränderung der Gefährdungssituation im Arbeitsbereich, bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien, beim Auftreten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten oder bei akuten oder dauerhaften Gesundheitseinschränkungen von Beschäftigten notwendig.

Quelle: BG BAU / Delia Roscher

Foto: manuta/Adobe Stock
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