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7. August 2020
Redaktion
Verordnung

Blauer Engel mit Titandioxid

Nachdem die EU das Weißpigment Titandioxid nach jahrelangem Streit als in Pulverform möglicherweise krebserregend beim Einatmen eingestuft hat, schafft das Umweltzeichen Blauer Engel nun eine Ausnahmeregelung. Der Blaue Engel in Deutschland gilt als zentrale Orientierungsmarke für umweltfreundliche und gesundheitlich unbedenkliche Produkte.
Blauer
Foto: Bernd Ducke/Mappe
Die Jury Umweltzeichen hat für den Einsatz von Titandioxid in flüssigen Produkten eine Ausnahme aufgenommen.

Daher wird das Umweltzeichen in fast allen Einkaufsbedingungen von Händlern, Baumärkten und Supermärkten gefordert. Auch Privatpersonen achten bei ihrem Griff zur Farbe oft auf das markante Symbol. Mit dem Umweltzeichen werden Farben und Lacke nur ausgezeichnet, wenn diese beispielsweise keine karzinogenen Stoffe gemäß der CLP-Verordnung (1272/2008) als konstitutionelle Bestandteile enthalten. Im Rahmen der bekannten 14. ATP zur CLP-Verordnung wurde aber Titandioxid in Pulverform als Karzinogen Kategorie 2 (H351; Einatmen) eingestuft und müsste demnach den Blauen Engel verlieren, wenn Farben mit pulverförmigem Titandioxid hergestellt werden.

Um Titandioxid weiterhin in Blaue-Engel-Produkten einsetzen zu können, bedarf es daher einer Ausnahmeregelung. Das Beschlussgremium des Blauen Engels, die Jury Umweltzeichen, hat daher nun einer Ausnahmeregelung für den Einsatz von Titandioxid in flüssigen Produkten zugestimmt. In die Vergabekriterien zum Blauen Engel für emissionsarme Innenwandfarben (DE-UZ 102) und emissions- und schadstoffarme Lacke (DE-UZ 12a) wurde im Abschnitt zu den allgemeinen stofflichen Anforderungen (3.1) eine Ausnahme aufgenommen:

„Die gebrauchsfertigen Produkte (Wandfarben) dürfen keine Stoffe mit folgenden Eigenschaften als konstitutionelle Bestandteile enthalten:
[…] b) Stoffe, die gemäß der CLP-Verordnung (EG) Nr.: 1272/2008 in die folgenden Gefahrenkategorien eingestuft sind oder die Kriterien für eine solche Einstufung erfüllen:
[…] karzinogen (krebserzeugend) der Kategorie Carc. 1A, Carc. 1B oder Carc. 2 7
7 Ausgenommen Titandioxid, wenn das Produkt als flüssiges Gemisch in Verkehr gebracht wird, da sich die Einstufung nur auf einatembare Stäube bezieht“.
Die Laufzeit der aktualisierten Vergabekriterien zum Blauen Engel für Farben und Lacke endet 2023.

Das Weißpigment ist das am häufigsten eingesetzte Pigment in Farben und Lacken, welches nach aktuellem Kenntnisstand aufgrund der hervorragenden technischen Eigenschaften nicht adäquat ersetzbar ist. Schätzungsweise werden 98 % des verwendeten Titandioxids in Pulverform vermarktet. Die Farbenindustrie weist darauf hin, dass die Verwendung des Stoffes in Farben, weil in einer Matrix fest eingebunden, sicher ist.

Foto: manuta/Adobe Stock
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