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14. Dezember 2023
Redaktion
Asbest

Der richtige Umgang mit dem Gefahrstoff

In vielen bis 1993 errichteten Häusern sind asbesthaltige Produkte verbaut, die eine Sanierung zur potenziellen Gesundheitsgefahr machen. Die Freisetzung der krankheitsverursachenden Stäube droht insbesondere bei Abriss- oder Umbauarbeiten. Die Bildungszentren des Baugewerbes e. V. (BZB) in Krefeld bieten mit dem Lehrgang „Asbest: Abbruch, Sanierung und Instandsetzung“ den Erwerb des Sachkundenachweises gemäß der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519, Anlage 3) an.
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Foto: Bildungszentren des Baugewerbes e. V. (BZB
Till Wiggershaus und Stefan Flecken (v.l.) erwarben im Lehrgang „Asbest: Abbruch, Sanierung und Instandsetzung“ in den BZB den Sachkundenachweis gem. TRGS 519, Anlage 3.

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) spricht daher von einer „Asbest-Welle“, die in den nächsten Jahrzehnten auf die Baubranche „zurollt“. Sensibilisierung für das Thema und entsprechende Fortbildungen können vor dem Gesundheitsrisiko schützen. „Das Thema Asbest wird wieder präsenter. Es ist wichtig zu wissen, dass die unsachgemäße Arbeit mit dem Baustoff nach einem langen Zeitraum sehr krank macht“, warnt Stefan Flecken, Bausach-verständiger und Teilnehmer des Lehrgangs „Asbest: Abbruch, Sanierung und Instandsetzung“ in den BZB. Der Baugutachter erstellt Sanierungskonzepte und berät Kundinnen und Kunden zur sicheren Entfernung von Asbest. Seit 1993 ist die Herstellung und Verwendung asbesthaltiger Produkte in Deutschland verboten, denn sie verursachen lebensgefährdende Krankheiten wie Krebs oder Asbestose. Laut dem Umweltbundesamt können jedoch noch mehrere Millionen Gebäude Asbest enthalten.

„Es ist ein ernstzunehmendes Thema, das lange nicht die nötige Beachtung fand. Wenn sich junge Menschen einer hohen Faserbelastung aussetzen, kann das 30 Jahre später zu einer schwerwiegenden Erkrankung führen. Darüber muss unbedingt aufgeklärt werden“, erläutert Flecken. Auch Till Wiggershaus, Mitarbeiter in der Zimmerei Gbr. Merten in Wuppertal besucht den Asbest-Lehrgang in Krefeld. „Ich hatte nicht auf dem Schirm, wie viel Asbest in der Vergangenheit tatsächlich verbaut wurde. Der Lehrgang hat mich stark für das Thema und die Gefahren von Asbest sensibilisiert und mit Beispielen aus der Praxis unterlegt.“ Der Zimmerer arbeitet vermehrt an Altbausanierungen und ist mit Abschluss des Lehrgangs als Sachkundiger nach TRGS 519, Anlage 3 befähigt, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest durchzuführen und zu überwachen. Mindestens eine weisungsbefugte Person mit entsprechendem Sachkundenachweis muss bei Ausführung der genannten Arbeiten vor Ort sein – so legt es die Gefahrstoffverordnung fest.

Lehrgang bietet auch Praxisübung

Zu den inhaltlichen Schwerpunkten des fünftägigen BZB-Lehrgangs gehören die Eigenschaften und das Erkennen von Asbest, Gesundheitsgefahren, die davon ausgehen, Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit dem Baustoff, personelle Anforderungen und sicherheitstechnische Maßnahmen, wie die persönliche Schutzausrüstung. In einer Praxisübung bauen die Teilnehmenden eine „Personenschleuse“ auf, die den sicheren Zugang in den faserbelasteten „Schwarzbereich“ ermöglicht. „Besonders gut gefällt mir die fachliche Kompetenz der Dozenten“, schlussfolgert Stefan Flecken. „Sie wissen, wovon sie sprechen und berichten viel aus ihrer Erfahrung. Für mich persönlich ist es wichtig, nicht nur die Theorie zu hören, sondern auch Umsetzungsideen.“

Die Fortbildung richtet sich an alle Beteiligten eines Sanierungsprojektes: Bauleiter*innen, Polierinnen und Poliere, Vorarbeiter*innen und Facharbeiter*innen von Asbestsanierungsbetrieben, Behördenvertreter*innen, Meister*innen, Bautechniker*innen und Bauingenieurinnen sowie Bauingenieure.

Der vereinfachte Sachkundenachweis (gem. TRGS 519, Anlage 4), der ausschließlich für Tätigkeiten an Asbestzementprodukten benötigt wird, ist mit dem Seminar bereits abgedeckt. Die schriftliche Abschlussprüfung, vor einem anerkannten Prüfungsausschuss nach TRGS 519 und unter Vorsitz der Bezirksregierung Düsseldorf, bescheinigt das erworbene Wissen mit einem Sachkundezeugnis.
Der Lehrgang findet erneut vom 22. bis 26. Januar 2024 und vom 15. bis 19. April 2024 statt. Die Anmeldung erfolgt über die Website oder direkt bei der Ansprechpartnerin Dr. Annemarie Gatzka unter 02151 5155-33 oder annemarie.gatzka@bzb.de.

Foto: manuta/Adobe Stock
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