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12. Februar 2021
Redaktion
Elektronische Lohnnachweise

Elektronische Lohnnachweise: Stichtag ist der 16. Februar

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) weist auf die Abgabefrist für das Jahr 2020 am 16. Februar 2021 für die elektronischen Lohnnachweise hin.
Elektronische
Foto: Thomas Lucks - BG BAU
Haben Sie schon Ihre Lohnnachweise eingereicht?

Unternehmen der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen müssen jährlich Arbeitsentgelte und geleistete Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten an die Unfallversicherungsträger übermitteln, die als Berechnungsgrundlage für die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung dienen.

Voraussetzung für die Übermittlung des elektronischen Lohnnachweises ist ein Stammdatenabruf: Unternehmen müssen ihre Beschäftigten zur jeweils zutreffenden Gefahrtarifstelle zuordnen. Nachweispflichtig sind Entgelte bis zu einer Höhe von 76.440 Euro. Die Meldepflicht entfällt für Unternehmen, die im Jahr 2020 keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Aushilfen beschäftigt haben. Bei Versäumnissen erfolgt eine pauschale Beitragsberechnung.

Weitere Infos gibt es unter https://bgbauaktuell.bgbau.de/lohnnachweis-2020/.

Quelle: BG BAU / Delia Roscher

Foto: manuta/Adobe Stock
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