Mit dem neuen Förderinstrument haben Hausbesitzer, die ihre Immobilie für private Wohnzwecke nutzen, nun die Möglichkeit, diese energetisch auf Vordermann zu bringen und gleichzeitig drei Jahre lang von Steuervorteilen zu profitieren. Foto: Fachverband Mineralwolleindustrie e.V.
Die Voraussetzung, die bei der möglichen Einsparung zu beachten ist: die Sanierung muss nach dem 1. Januar 2020 begonnen worden sein, den Energiestandard der immobilie verbessern, und die technischen Mindestanforderungen an das modernisierte Bauteil müssen erfüllt werden. Die Mindestanforderungen sind identisch zu den Anforderungen an Einzelmaßnahmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), dem Fachunternehmen also vertraut. Denn ein Fachunternehmen muss es sein, das die energetische Gebäudesanierung durchführt.
Absetzbar sind unter den genannten Voraussetzungen die Dämmung von Wänden, Dächern und Geschossflächen, der Austausch von Fenstern und Türen, der Einbau oder die Optimierung von Lüftungsanlagen oder Heizungen sowie der Einbau eines Gebäudeenergiemonitorings. Über einen Zeitraum von drei Jahren lassen sich für jede dieser Einzelmaßnahmen 20 Prozent der Sanierungskosten sparen. Damit sind insgesamt bis zu maximal 40.000 Euro absetzbar.
Die Förderung funktioniert ohne Antrag, vergleichsweise unbürokratisch also. Als Nachweis reicht den Finanzämtern die Rechnung über die Sanierungsmaßnahme sowie eine sogenannte Fachunternehmererklärung. Beides ist der Einkommensteuererklärung beizulegen.
KfW-Zuschüsse als Alternative
Wer die steuerliche Förderung nicht nutzen kann oder will, dem öffnen sich Alternativen. Denn auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verbessert seit dem 24. Januar 2020 ihre Förderungen:
Für die Sanierung von alten Wohngebäuden oder den Kauf von sanierten Wohnungsaltbauten erhöht die KfW ihren Kreditrahmen auf 120.000 Euro und ihren Tilgungszuschuss um 12,5 Prozent auf maximal 48.000 Euro pro Wohneinheit, abhängig vom Energiestandard und der Kredithöhe. Wer keinen Kredit der KfW in Anspruch nehmen möchte, für den erhöht die KfW den Investitionskostenzuschuss um zehn Prozent. So unterstützt sie die Sanierung von Wohnimmobilien durch energetische Einzelmaßnahmen mit maximal 10.000 Euro pro Maßnahme. Dazu gehören unter anderem Dämmmaßnahmen von Dach bis Keller, die Erneuerung von Heizungs- und Lüftungsanlagen sowie Fenstern und Außentüren. Dies gilt für selbstgenutzte oder vermietete Wohngebäude oder Eigentumswohnungen, für die vor dem 1. Januar 2002 der Bauantrag erstellt oder die Bauanzeige erstattet wurde.
Planen immobilienbesitzer gleich mehrere Maßnahmen für das Wohngebäude, sind Zuschüsse bis maximal 48.000 Euro pro Wohneinheit möglich – vorausgesetzt, das Wohnhaus erreicht ein Effizienzhausniveau (KfW-Denkmal bis KfW 55).
Darüber hinaus hat die KfW die Förderungen für den Kauf oder den Bau von energieeffizienten Wohnungsneubauten und für die energieeffiziente Sanierung von Nichtwohngebäuden erhöht. Voraussetzung für die Nutzung der KfW-Förderung ist die vorherige Einbindung eines Energieeffizienzexperten.
Die passende Förderung finden – der Energieberater hilft
immobilienbesitzer müssen sich für einen Förderweg entscheiden, denn kombinieren lassen sie sich nicht nicht. Einen Steuerabzug für Sanierungen kann nur geltend machen, wer noch keine KfW-Förderung für dieselbe Maßnahme erhalten hat. Ein Energieberater vor Ort kann die optimalen Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten kompetent und genau einschätzen. Auch diese Energieberatung ist mit bis zu 800 Euro förderfähig. Mit dieser Kostenaufstellung können sich immobilienbesitzer an die Steuerberater und an die KfW-Beratungsstellen wenden, um die jeweils beste Fördermöglichkeit ausrechnen zu lassen.
Eine Broschüre rund um das Thema Steuern sparen ist auf der Website des Verbands für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e.V. abrufbar.