Folgen Sie uns
8. Dezember 2022
Redaktion
Denkmalschutz

Historische Brücken im Ahrtal können erhalten werden

Ein Gutachten, das von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz in Auftrag gegeben wurde, kam zu dem Ergebnis, dass die denkmalgeschützten Brücken in Dernau, Rech, Dümpelfeld und Schuld erhalten werden können. Eine akute Bedrohung sei bei keinem der vier Denkmale erkennbar, lautet das Ergebnis.
Historische
Foto: Roland Rossner/DSD
Der Erhalt der historischen Brücken im Ahrtal ist machbar, lautet das Ergebnis eines Gutachtens.

Zu diesem positiven Schluss kommt das Gutachten des Brücken-Fachmanns und Tragwerksplaners Dipl.-Ing. Gregor Stolarski. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz übergibt und erläutert die Gutachten in den nächsten Wochen gemeinsam mit dem Gutachter den Ortsbürgermeistern. Dabei sollen auch weitere Schritte zu einer breiten öffentlichen Diskussion zum möglichen Umgang mit den Brücken erörtert werden.

Notwendige Maßnahmen beziehen sich laut Gutachten durchweg auf die Beseitigung der akuten Flutschäden, insbesondere bei der Wiederherstellung der Gründungen, der Fundamentsohlen und des Kolkschutzes der Bauwerke durch behutsame Wiederauffüllung der Auskolkungen und Vernadelungen oder Verpressungen. Bei einer Wiederinbetriebnahme müssen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit die Erneuerungen der Rampen, Fahrbahndecken, Rückhaltesysteme für Fahrzeuge und der Geländer erfolgen. Zur Instandsetzung gehört auch die Beseitigung von Eingriffen in die Statik einzelner Brücken durch Versorgungsleitungen. „Die Sanierungen sind mit üblichen technischen Verfahren – Unterwasserbeton, Verpressung, Aufschüttungen – machbar“, sagt Stolarski.

Empfehlung für Schutzmaßnahmen

Um zukünftig gefährliche Aufstauungen an den Brücken in den Orten zu vermeiden, werden Schutzmaßnahmen im Rahmen der Gesamtplanungen des Hochwassermanagements im Ahrtal bereits vor den Ortschaften empfohlen. Zur Reduzierung der Fließgeschwindigkeit können neben ländlicher Retention gezielt und direkt an den Brücken eingesetzte Hochwasserentlastungsbauwerke wie Stollen, Kanäle und Bypass-Lösungen die Bauwerke ergänzenden Vorlandbrücken ebenso beitragen wie die Rückgängigmachung seitlicher Einzwängungen des Flussbetts vor und in den Brücken. Zur Verbesserung der Ufersituation ist insbesondere die regelmäßige Beseitigung von Verlandung und Hochwasserschotterablagerungen notwendig. Bei allen betreffenden Brücken fehlte bisher ein ausreichend dimensionierter Kolk- und Hochwasserschutz. Das führte u. a. in Rech zum dramatischen Einsturz der gesamten rechten Brückenpartie. An dieser Schadstelle schlägt das Gutachten einen bewusst neuartig konzipierten Brückenteil ohne Pfeiler vor. Mit den Erfahrungen aus dem Flutgeschehen lassen sich erweiterte Schutzmaßnahmen durch gezielte seitliche Umgehungen oder Öffnungen einrichten.

Investition in die Zukunft des Ahrtales

Die Instandsetzungen der Brücken sind nach Aussage der Gutachten bedeutend wirtschaftlicher als Ersatzneubauten und kommen dem gesetzlichen Schutzauftrag der Denkmale nach. „Der Erhalt und die hochwassertechnische Ertüchtigung der Brückendenkmale ist eine wichtige Investition in die Zukunft des Ahrtales – gerade auch als touristische Destination. Erste Konzepte für eine verbesserte touristische Einbindung der Brücken unter der Überschrift „Das 7 Brücken-Land“ liegen von einer örtlichen Initiative bereits vor“, sagt Dr. Steffen Skudelny, Vorstand der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.

Mit der Vorlage der fundierten Gutachten will die Deutsche Stiftung Denkmalschutz die Diskussion um den Umgang mit den ortsbildprägenden Brücken um wichtige Aspekte erweitern. Die Brücken seien nicht Ursache der Flutkatastrophe, ihre Beseitigung daher kein sinnvoller Beitrag zur Vermeidung zukünftiger Hochwasserschäden. Dafür müssen insbesondere die Verringerung der Fließgeschwindigkeit der Ahr im Rahmen der Hochwasserschutzmaßnahmen thematisiert werden.

Foto: manuta/Adobe Stock
Kleine
Zurück
Speichern
Nach oben