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17. März 2023
Redaktion
Titandioxid

Letztes Urteil ist noch nicht gefällt

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am 23. November 2022 sein Urteil zur Einstufung des Weißpigments Titandioxid gesprochen. Demnach ist die Einstufung von Titandioxid als „vermutlich karzinogen beim Einatmen“ und die damit verbundene Kennzeichnungspflicht für den Stoff sowie pulverförmige, feste und flüssige Gemische rechtswidrig.
Titandioxid
Foto: RHJ/Adobe Stock
Noch immer ist der Streit um die Einstufung von Titandioxid ungeklärt.

Seit 2016 herrscht Streit über die Einstufung und die daraus resultierende Kennzeichnungspflicht. Juristisch ist das Urteil eindeutig: Das Gericht hat die Delegierte Verordnung der EU-Kommission aus dem Jahr 2019 für nichtig erklärt, soweit sie die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid in bestimmten Pulverformen als karzinogener Stoff beim Einatmen betrifft.

Wie der Verband der Lack- und Druckfarbenindustrie am 17. Februar 2023 informierte, hat die französische Regierung am 13. Februar 2023 in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass sie gegen das Urteil des Gerichts der Europäischen Union Rechtsmittel eingelegt hat. Kurz darauf wurde bekannt, dass auch die EU-Kommission als ursprüngliche Beklagte inzwischen Berufung gegen das Urteil eingelegt hat. Begründungen auf Deutsch liegen bislang noch nicht vor. Die Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) kann nur in begründeten Fällen eingelegt werden, das juristische Verfahren dauert normalerweise ein bis zwei Jahre. In der Praxis bedeutet dies, dass die Einstufung bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens bestehen bleibt.

Foto: manuta/Adobe Stock
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