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Letztes Urteil ist noch nicht gefällt
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Seit 2016 herrscht Streit über die Einstufung und die daraus resultierende Kennzeichnungspflicht. Juristisch ist das Urteil eindeutig: Das Gericht hat die Delegierte Verordnung der EU-Kommission aus dem Jahr 2019 für nichtig erklärt, soweit sie die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid in bestimmten Pulverformen als karzinogener Stoff beim Einatmen betrifft.
Wie der Verband der Lack- und Druckfarbenindustrie am 17. Februar 2023 informierte, hat die französische Regierung am 13. Februar 2023 in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass sie gegen das Urteil des Gerichts der Europäischen Union Rechtsmittel eingelegt hat. Kurz darauf wurde bekannt, dass auch die EU-Kommission als ursprüngliche Beklagte inzwischen Berufung gegen das Urteil eingelegt hat. Begründungen auf Deutsch liegen bislang noch nicht vor. Die Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) kann nur in begründeten Fällen eingelegt werden, das juristische Verfahren dauert normalerweise ein bis zwei Jahre. In der Praxis bedeutet dies, dass die Einstufung bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens bestehen bleibt.