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17. Mai 2021
Redaktion
Gesundheit

Wie gefährlich ist Titandioxid?

Der Lebensmittelzusatzstoff E171 wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als „nicht mehr sicher“ eingestuft, die Europäischen Kommission will Titandioxid nun wegen möglicher Krebsrisiken verbieten. Was bedeutet die Einstufung für Farbe und Lacke?
Titandioxid
Foto: RHJ/Adobe Stock
Titandioxid in Farben und Lacke gilt als möglicherweise krebserregend.

Titandioxidpulver ist als vermutlich krebserregend eingestuft. Verunsicherung macht sich breit, denn in Farben und Lacken ist der Farbstoff ebenfalls vorhanden. Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz hat daher die Plattform „Forum Titandioxid“ ins Leben gerufen. Dort werden die wichtigsten Fragen beantwortet.

Ist das Streichen mit titandioxidhaltiger Farbe gefährlich?

Hierzu schreibt der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, dass das Verarbeiten von Farben und Lacken keine Gefahren berge, solange die üblichen Schutzmaßnahmen für Stäube und Spritznebel beachtet werden. Von titandioxidhaltigen Anwendungen gehe im Allgemeinen keine Gefahr aus, lautet die Antwort des Forum Titandioxid. Das Streichen mit Rolle und Pinsel sei nach wie vor sicher, denn in Lacken und Farben sind die Titandioxidpartikel fest eingebunden und können nicht eingeatmet werden.

Pulverförmiges Titandioxid mit einer Teilchengröße kleiner 10 µm, das aufgrund seiner Größe tief in die Lunge vordringen kann, wird mit einer Gefahrenkennzeichnung versehen: »H351 kann vermutlich Krebs erzeugen (Einatmen)«. Flüssige Farben und Lacke sind von der Einstufung nur insofern betroffen, als Verpackungen mit dem neuen Gefahrenhinweis EUH 211: »Warnung! Beim Versprühen können sich gefährliche Tröpfchen bilden. Siehe Informationen des Herstellers. Beachten Sie die Sicherheitshinweise.« versehen würden. Das Gefahrensymbol Gesundheitsgefahr (GHS 08) müssen sie nicht tragen. Das Forum Titandioxid schreibt dazu, dass Gefahrenhinweise vor allem eine Maßnahme des Verbraucherschutzes seien. Zudem sollen sie Orientierung bieten, Anwender schützen und die Sicherheit im Umgang erhöhen. »Solche Hinweise kennt man auch von anderen Haushaltswaren wie Spülmitteln oder Abflussreinigern, die reizende Stoffe enthalten.«

Was muss ich bei der Arbeit mit titandioxidhaltigen Lacken, Farben und Druckfarben künftig beachten?

Die von der EU beschlossene Einstufung von Titandioxid als möglicherweise krebserregend gilt nur für das Pigment in Pulverform, also wenn Titandioxid in Form von Staub vorliegt und eingeatmet werden könnte. In Farben und Lacken sind die Pigmente fest im Bindemittel eingebunden. Die neuen Gefahrenhinweise auf den Etiketten von Lacken und Farben beziehen sich vor allem auf Sprühanwendungen, erklärt das Forum Titandioxid.

Da unter normalen Bedingungen das Titandioxid nicht eingeatmet werden kann, macht die Arbeit mit dem Farbstoff »grundsätzlich unbedenklich«. Dennoch gelten die Bestimmungen des Arbeitsschutzes: Das Tragen einer Atemschutzmaske sei oberste Priorität, da gerade bei großen Flächen Sprühanwendungen effizienter sind. Auch beim Abschleifen von Oberflächen entstehen Stäube, die Schleimhäute und Atemwege reizen können. »Allerdings wird dabei kein Titandioxid als Partikel freigesetzt. Dieses ist nach Untersuchungen der TU Dresden auch beim Schleifen noch fest in der Bindemittelmatrix der Abriebpartikel eingebunden.« Herkömmliche Schutzmaßnahmen für Mund und Augen seien also ausreichend, um einer gesundheitlichen Schädigung vorzubeugen.

Welche Folgen ergeben sich für mich als Händler*in nach der Einstufung von Titandioxidpulver?

Dazu sagt das Forum Titandioxid klar: »Spätestens ab dem 01. Oktober 2021 müssen Etiketten von Neulieferungen von titandioxidhaltigen Farben und Lacken entsprechende Gefahrenhinweise tragen. Bis dahin gilt eine Übergangsphase von 18 Monaten.« Titandioxid in Pulverform und titandioxidhaltige Gemischen dürften ab diesem Zeitpunkt von Hersteller*innen, Importeur*innen und nachgeschalteten Anwender*innen nur noch gemäß der neuen Einstufung gekennzeichnet und in den Verkehr gebracht werden.

Das Forum empfiehlt, Lager und Altbestände möglichst rasch zu leeren, da in der CLP-Verordnung keine eigene allgemeine Abverkaufsfrist für den Handel festgelegt sei. Alternativ können sie vor dem Inverkehrbringen neu gekennzeichnet werden. Händler*innen seien aber nicht dazu verpflichtet, Stoffe oder Gemische einzustufen und zu kennzeichnen. »Hier dürfen Sie sich auf die Einstufung und Kennzeichnung der Hersteller und Importeure verlassen.«

Nachgeschaltete Anwender*innen, also Unternehmen, die große Mengen einkaufen und diese in kleinere Gebinde umverpacken, müssen die Verpackungen etikettieren. Werden titandioxidhaltige Farben und Lacke im Ausland gekauft, gilt man als Importeur*in und ist ebenfalls zu einer Etikettierung verpflichtet.

Ob titandioxidhaltige Farben künftig Umweltzeichen wie den Blauen Engel tragen dürfen, sei bislang noch nicht geklärt.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Wer mit titandioxidhaltigen Farben und Lacken arbeitet, schützt sich weiterhin durch die richtige Arbeitsschutzkleidung und Atemschutzmasken. Vorsicht ist bei der Pulverform von Titandioxid geboten, da diese die Atemwege angreifen kann. Besonders bei Sprühanwendungen und Schleifstäuben muss auf die üblichen Schutzmaßnahmen geachtet werden.

Mehr Informationen über Titandioxid finden Sie auf der Website des Bundesverbands Farbe Gestaltung Bautenschutz und auf www.forum-titandioxid.de.

Quelle: Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz / Forum Titandioxid

Foto: manuta/Adobe Stock
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