Folgen Sie uns
Mit
Foto: Thomas Lucks - BG BAU

Bei der Arbeit im Freien sollte man sich gut vor schädlichen Sonnenstrahlen schützen. Foto: Thomas Lucks – BG BAU

Bereits im März gab es in Deutschland durchschnittlich 144 Sonnenstunden. Mit der Frühlingssonne steigt das gesundheitliche Risiko durch natürliche ultraviolette (UV) Strahlung, die Haut und Augen schädigen kann. „Die UV-Strahlung der Sonne ist die Hauptursache für die Entstehung von Hautkrebs. Schon jetzt ist der weiße Hautkrebs die häufigste angezeigte Berufskrankheit bei der BG BAU. Trotzdem wird die Gefahr natürlicher UV-Strahlung noch immer unterschätzt“, erklärt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention bei der BG BAU. „Exponierte Stellen, wie Stirn, Ohren oder der Nacken sind besonders gefährdet. Dabei können sie schon mit einfachen Mitteln geschützt werden.“
Eine wichtige Rolle bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen spielt der UV-Index. Bereits ab UV-Index 3 muss die Haut vor ultravioletter Strahlung geschützt werden. „Wo technische oder organisatorische Maßnahmen, wie schattenspendende Zelte allein nicht ausreichen, braucht es personenbezogene Schutzmaßnahmen. Unser UV-Schutz-Paket hilft dabei und gibt darüber hinaus wichtige Informationen dazu, wie man sich schon mit einfachen Maßnahmen gut schützen kann“, sagt Arenz. So sind zum Schutz vor UV-Strahlung beim Arbeiten im Freien Kleidung mit langen Ärmeln und Beinen, Kopfbedeckung und Nackenschutz, UV-Schutzbrille und Sonnenschutzmittel mit Lichtschutzfaktor mindestens 30 erforderlich. Außerdem sollten Beschäftigte vor allem in den Monaten April bis September in der Zeit zwischen 11 und 16 Uhr möglichst im Schatten arbeiten oder in Innenräume wechseln.
Das kostenfreie UV-Schutz-Paket der BG BAU umfasst unter anderem eine UV-Check-Karte, mit der der Bereich für den aktuellen UV-Index ermittelt werden kann, UV-Schutzcreme, eine UV-Schutzbrille sowie Informationen rund um das Thema Schutz vor ultravioletter Strahlung beim Arbeiten im Freien. Unternehmen der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen können das Paket für ihre Beschäftigten ab sofort bei der BG BAU online bestellen – solange der Vorrat reicht. Das UV-Schutz-Paket wird im Rahmen der Vereinbarung „Umgang mit UV-Strahlung bei Tätigkeiten im Freien“ von BG BAU und den Sozialpartnern umgesetzt. Ziel der Sozialpartnervereinbarung ist die Sensibilisierung und Aufklärung zum Thema Schutz vor natürlicher UV-Strahlung.
Quelle: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) / Delia Roscher

Foto: manuta/Adobe Stock
Kleine
Zurück
Speichern
Nach oben