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Hilft das neue GEG, dass nun mehr Gebäude energetisch modernisiert werden, um so die Klimaziele zu erreichen? Kara/stock.adobe.com

Die Deutsche Umwelthilfe sieht das GEG sehr kritisch. Im Interview benennt Anna Wolff, Projektmanagerin Energie und Klimaschutz bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die Schwachpunkte und fordert schnellstmögliche Nachbesserung.
 
„Das GEG muss also schnellstmöglich fundamental überarbeitet werden.“
 
Mappe: Wie beurteilen Sie das Gebäudeenergiegesetz, was ist gut?
Anna Wolff: Es handelt sich im Wesentlichen um eine Fortschreibung des Status Quo. Es wurde die große Chance vertan, endlich dringend notwendige Schritte für den Klimaschutz im Gebäudebereich einzuleiten. Stattdessen wurden veraltete Effizienzstandards im Gebäudebereich fortgeschrieben, die nicht ausreichen um die Klimaschutzziele zu erreichen – das ist besonders dramatisch wegen der langen Lebenszyklen im Gebäudebereich von über 30 Jahren. Was heute gebaut oder saniert wird muss vor 2050 noch einmal angefasst werden. Außerdem kommt ein nur halbherzig umgesetztes Verbot von Ölheizungen ab 2026 nicht nur viel zu spät, sondern es wurden Schlupflöcher geschaffen. Das Verbot gilt nur, wenn „eine klimafreundliche Wärmeerzeugung möglich ist“ und auch Hybridlösungen sollen weiterhin möglich sein. Das GEG darf nicht erst 2023 überprüft werden, sondern muss in den ersten 100 Tagen nach der Bundestagswahl neu angefasst werden – sonst verstreicht zu viel wertvolle Zeit im Gebäudesektor die wir nicht mehr haben.
Mappe: Wo hätten Sie sich mehr gewünscht oder anders, was ist kontraproduktiv?
Anna Wolff: Es hätten zielkonforme Standards eingeführt werden müssen, das bedeutet im Neubau Effizienzhaus 40 und bei Vollsanierungen im Bestand den Effizienzhaus 55-Standard. Ebenso wäre ein echtes Verbot für fossile Heizungen notwendig gewesen und hätte Lock-In-Effekte verhindert. Das Verbot des Einbaus neuer Ölheizungen hätte sofort erfolgen müssen und nicht erst 2026, für Gasheizungen dann ab 2025, ohne Schlupflöcher und weitläufige Ausnahmeregelungen. Leider wurde zudem die Chance vertan, eine Lebenszyklusbetrachtung in Gebäuden im Gesetz zu etablieren, also eine Berücksichtigung der Energie und Ressourcen, die bei der Herstellung eines Produktes oder auch beim Rückbau eines Gebäudes benötigt werden. Diese Graue Energie/Grauen Emissionen spielen eine enorme Rolle und müssen heute beim Bau und der Sanierung von Gebäuden berücksichtigt werden.
Sehr kritisch sehen wir auch, dass der Gesetzentwurf synthetische Brennstoffe in ihrer Bewertung mit erneuerbaren Energien gleichsetzt. Dies führt aus Sicht der DUH zu klimapolitisch falschen Anreizen: Synthetische Brennstoffe müssen in die Sektoren gehen, in denen es keine Möglichkeit zur direkten Nutzung von erneuerbarem Strom gibt, wie zum Beispiel in der Industrie sowie im Flug- und Hochseeschiffsverkehr. Das Heizen von Gebäuden gehört nicht dazu.  Außerdem muss die Innovationsklausel in dieser Form gestrichen werden, weil sie ihrem Namen nicht Rechnung trägt,
Mappe: Wie lassen sich mit dem GEG die europäischen Klimaschutzziele erreichen?
Anna Wolff: Das GEG reicht schon in der aktuellen Form nicht aus, um den Gebäudesektor auf Zielpfad zur Erreichung des deutschen 2030-Ziels und langfristig der Klimaneutralität zu bringen. Das hat sich jüngst daran gezeigt, dass der Gebäudebereich 2020 das Sektorziel aus dem Klimaschutzgesetz als einziger Sektor verfehlt hat. Der vorgeschriebene Sanierungsstandard ist längst Stand der Technik und der „nearly zero“ Standard für den Neubau aus der EU-Gebäuderichtlinie wurde mit dem GEG schlicht nicht umgesetzt. Mit der Erhöhung des EU-Klimaziels wächst die Ambitionslücke noch weiter, denn auch die deutschen Ziele müssen damit angezogen werden. Das GEG muss also schnellstmöglich fundamental überarbeitet werden, bevor es einen tatsächlichen Beitrag zur Erfüllung der EU-Klimaziele leisten kann.
Mappe: Wie beurteilen Sie die bis Ende 2025 befristete Innovationsklausel?
Anna Wolff: Die Innovationsklausel wird in ihrer derzeitigen Ausgestaltung dem Namen nicht ansatzweise gerecht. Statt echte Innovationen voran zu bringen, ermöglicht sie es, die jetzt schon schwachen Effizienzanforderungen zu umgehen. So kann der energetische Nachweis anhand der Treibhausgasemissionen des Gebäudes und des Jahres-Endenergiebedarfs geführt werden. Auch der Ansatz der gemeinsamen Erfüllung von Anforderungen durch Gebäude die im „räumlichen Zusammenhang“ stehen, also der so genannte Quartieransatz, ermöglicht, dass die jetzt schon schwachen Effizienzanforderungen umgangen werden.
Daher muss diese Klausel zurückgezogen und durch eine echte Innovationsklausel ersetzt werden. Echt Innovationen führen bereits heute zu Gebäuden, die dem klimaneutralen Gebäudebestand entsprechen, also keine CO2-Emissionen mehr verursachen, einen sehr niedrigen Energieverbrauch aufweisen und z. B. zusätzlich durch Holzbauweise eine Kohlenstoffspeicherung leisten.

Mappe: Wie bisher kann laut GEG ein intakter Putz mit einer zusätzlichen Armierungslage und Oberputz überarbeitet werden – eine Forderung zu dämmen gibt es dabei nicht. Wie beurteilen Sie das?
Anna Wolff: Es sollten wo immer möglich, Sanierungsanlässe für Eigentümer*innen geschaffen werden – bisher liegt die Sanierungsrate deutlich unter einem Prozent, wir brauchen aber mindestens zwei Prozent um die Klimaziele zu erreichen.
Mappe: Klimaschützer fordern generell Umweltgesetze wie das GEG nicht auf Primärenergiefaktoren zu beziehen, sondern auf CO2-Emissionen. Was halten Sie davon?
Anna Wolff: Eine Umstellung der Bezugsgröße rein auf CO2-Emissionen halten wir für äußerst bedenklich, da dies dazu führt, dass Investitionen in die Energieeffizienz – also zur Verringerung des Energieverbrauchs vernachlässigt werden und man einfach den alten hohen Verbrauch mit Erneuerbaren Energien versorgt. Das mag auf der Ebene eines einzelnen Gebäudes funktionieren und gut aussehen, funktioniert aber nicht auf der Ebene des Gebäudesektors. Auch Erneuerbare Energien werden weiterhin nur begrenzt verfügbar sein, sie werden auch für die Dekarbonisierung der anderen Sektoren benötigt. Deshalb gilt das oberste Gebot „Efficiency First“ – eine Verringerung des Energieverbrauchs – damit der verbleibende Energieverbrauch mit EE gedeckt werden kann. Dieser Aspekt fällt bei einer Bilanzierung auf Basis von CO2-Emissionen vollkommen runter, wir brauchen weiterhin eine Berücksichtigung des Energiebedarfs.
Mappe: Wie ist der Sanierungsfahrplan der Bundesregierung für den Gebäudebestand vereinbar mit dem GEG?
Anna Wolff: Der Energetische Sanierungsfahrplan der Bundesliegenschaften (ESB) ist bereits seit 2012 geplant und 2015 fertiggestellt, bleibt jedoch noch immer unter Verschluss. Stattdessen soll nun ein Effizienzerlass die überfälligen, angemessenen Effizienzanforderungen für den Neubau und die Sanierung öffentlicher Bundesgebäude festschreiben, damit diese zukünftig den Klimazielen entsprechen. Im Erlass fehlt bisher jedoch eine Betrachtung des Lebenszyklus als Voraussetzung für die Entscheidung, ob ein Gebäude saniert oder neu gebaut wird. Aus betriebswirtschaftlicher Perspektive scheint deshalb häufig der Abriss und daran anschließende Neubau die wirtschaftlichere Variante. Die DUH fordert, die Betrachtung des Lebenszyklus als notwendige Voraussetzung im Erlass nachzubessern. In der Regel ist es am klimafreundlichsten, bestehenden Gebäude solange wie möglich zu nutzen. Ein Abriss und Neubau lässt die klimaschädlichen CO2-Emissionen und den Ressourcenverbrauch im Bausektor in die Höhe schnellen. Dabei ist der Effizienzerlass Teil des Klimaschutzprogramms 2030 und wurde von der Bundesregierung als wichtiger Baustein für Emissionsminderungen im Gebäudesektor angekündigt.
Mappe: Der Bauherren-Schutzbund sieht Probleme durch die aktuell nicht verschärften Energieeffizienzregeln: Bauherren verlören durch die mögliche Verschärfung langfristige Planungssicherheit. Bauen sie heute ein Haus nach den GEG-Mindeststandards, könnte eine Regelverschärfung das neue Gebäude bereits im Jahr 2023 energetisch veralten lassen. Was sollten Handwerker Ihren Kunden diesbezüglich raten?
Anna Wolff: Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen Planbarkeit, um Investitionsentscheidungen treffen zu können. Das lässt sich nur erreichen, wenn das GEG verlässliche Rahmenbedingungen schafft und schon heute den Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 einschlägt. Der derzeit im GEG festgeschriebene EH 70 Standard wird dazu führen, dass heute gebaute oder sanierte Gebäude vor 2050 noch einmal angefasst werden müssen. Das lässt nicht nur Einsparpotentiale ungenutzt, sondern verursacht auch unnötige Mehrkosten und Ressourcenverbrauch. Handwerker sollten ihren Kunden natürlich raten, die Gebäude heute zielkonform zu bauen – dafür gibt es auch gute Förderkonditionen. Der entscheidende Impuls muss jedoch von der Bundesregierung kommen, im GEG muss für den Neubau den KfW-Effizienzhaus-40-Standard sowie den KfW-Effizienzhaus-55-Standard bei Vollsanierung im Bestand vorgeschrieben werden. Nur so können die klimapolitischen Ziele im Gebäudesektor erreicht werden.
Ambitionierte Standards sind nicht nur klimapolitisch notwendig, sondern können auch positive Konjunktureffekte auslösen. Bereits heute sind 310.000 Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft der energetischen Sanierung zuzuschreiben, das entspricht 12 Prozent der beschäftigten Personen. Für das Erreichen der Klimaschutzziele 2050 sind bis zu 280.000 zusätzliche Beschäftigte für Neubau und Sanierung möglich.
Mappe: Die europäische Richtlinie für Gebäude von 2010 verlangt, dass ab 2021 nur noch Niedrigstenergie-Neubauten errichtet werden, für öffentlichen Bauten gilt das bereits seit 2019. Wie ist der Stand bei öffentlichen Bauten und wie lassen sich die Vorgaben mit dem GEG vereinbaren?
Anna Wolff: Die Gebäuderichtlinie fordert, dass alle Gebäude als Niedrigstenergiestandard gebaut werden. Die Konkrete Umsetzung des Niedrigstenergiestandard ist aber den einzelnen Mitgliedsstaaten vorbehalten, da auf europäischer Ebene keine Grenzwerte festgelegt wurden. Deutschland hat daher im GEG als Niedrigst-Energiestandard das Effizienzhaus 70 festgelegt. Dieser Standards reicht aber wie bereits beschrieben nicht aus um die Klimaziele zu erfüllen, dafür müsste der Effizienzhaus 40 Standard festgeschrieben werden. Für öffentliche Gebäude sieht genau das ja der Klimaschutzplan vor, dies soll mit dem Effizienzerlass für Bundesgebäude umgesetzt werden.
Dieses Interview erschien in gekürzter Form in der Printausgabe der Mappe 06/2021.

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