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18. März 2024
Redaktion
Neues System

Oberflächenschutz von Betonbauteilen und Sockelabdichtung

Saint-Gobain Weber stellt mit weber.tec Superflex OS5b ein kombiniertes Schutz- und Abdichtungssystem vor, welches nach DIN EN 1504-2 und TR Instandhaltung geprüft ist.
weber.tec
Foto: Saint-Gobain Weber
Ein Produkt, zwei Anwendungen: weber.tec Superflex OS5b kann als Oberflächenschutz OS5b für Betonbauteile sowie als Abdichtung nach der FPD-Richtlinie eingesetzt werden.

Sockelflächen an Bauwerken müssen zum Schutz vor Feuchte abgedichtet werden. Zudem sind durch Feuchte und Salz belastete Betonbauteile gemäß DIN EN 1504-2 / TR Instandhaltung mit einem entsprechenden Oberflächensystem zu schützen. Saint-Gobain Weber ist es nun gelungen, mit einem Produkt beide Anwendungen abzudecken: weber.tec Superflex OS5b verfügt sowohl über den Nachweis als Oberflächenschutz OS5b für Betonbauteile als auch über das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) als Abdichtung nach der FPD-Richtlinie.

Effektiver Oberflächenschutz von Betonbauteilen

Sind ungeschützte Betonbauteile dauerhaft äußeren Einflüssen wie Feuchtigkeit, Salzen sowie Frost-Tau-Wechseln ausgesetzt, kann es durch den fortschreitenden Carbonatisierungs-Prozess zur Korrosion der Bewehrung und folglich zu Abplatzungen kommen. Die Schäden können letztlich sogar zu einer verringerten Standsicherheit des Bauwerks führen. Deshalb werden unter anderem für den nicht begeh- und befahrbaren Bereich des spritzwasser- und salzbelasteten Wandsockels, beispielsweise auf Parkdecks, hochleistungsfähige Oberflächenschutzsysteme der Klasse „OS 5b“ eingesetzt.

Ein solches Schutzsystem bietet Weber seit kurzem an. Die zweikomponentige Beschichtung schützt Betonbauteile langfristig vor Carbonatisierung und vor Schäden durch Chloride. Sie ist nach der Norm DIN EN 1504-2 und der Technischen Regel zur Instandhaltung von Betonbauteilen (TR Instandhaltung) für den Einsatz an vertikalen Betonflächen im Hoch- und Ingenieurbau geeignet. Das Schutzsystem ist kälteflexibel bis -20°C und kann so problemlos auch im Außenbereich eingesetzt werden. Es ist zudem beständig gegen aggressives Tausalz und spielt seine Stärken daher insbesondere bei Sanierung oder Neubau von Tiefgaragen und Parkdecks, aber auch für Betonbauwerke an stark befahrenen Straßen aus. Die optimale Ergänzung in der Sanierung bildet das Weber weber.rep duo Betonersatzsystem PCC mit kombiniertem Korrosionsschutz/Haftbrücke sowie Reparaturmörtel/Feinspachtel.

Auch als schnell abbindende Sockelabdichtung einsetzbar

Darüber hinaus kann weber.tec Superflex OS5b nach der FPD-Richtlinie auf allen mineralischen Untergründen als Sockelabdichtung verwendet werden. Das Material ist hochflexibel und rissüberbrückend. Es bindet schnell und reaktiv ab, ist bereits nach 24 Stunden druckwasserdicht und lässt sich problemlos spritzen sowie überputzen und streichen. weber.tec Superflex OS5b ist mit dem EMICODE-Siegel EC1 Plus als sehr emissionsarm gekennzeichnet.

Öffentliche Aufträge nur noch elektronisch
Die EU-Richtlinie 2014/24/EU zur E-Vergabe vom 26.02.2014 sieht vor, dass öffentliche Aufträge aus Kosten- und Transparenzgründen nur noch auf elektronischem Weg über E-Vergabeportale vergeben werden. Das ist für zentrale Beschaffungsstellen des Bunds, der Länder und Kommunen seit 18. April 2017 Pflicht. Seit 18. Oktober 2018 müssen Aufträge im sogenannten Oberschwellenbereich (Bauaufträge über 5.548.000 Euro, Liefer- und Dienstleistungsaufträge über 144.000 bzw. 221.000 Euro) EU-weit öffentlich ausgeschrieben werden. Dabei müssen Angebote vollständig elektronisch eingereicht, respektive entgegengenommen werden und die gesamte Bewerber- und Bieterkommunikation ist auf elektronischem Weg durchzuführen. Nicht elektronische Dokumente dürfen nicht mehr angenommen werden. Spätestens ab dem 1. Januar 2020 müssen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Bunds im Unterschwellenbereich ab einem Wert von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) Angebote und Teilnahmeanträge auf elektronischem Wege eingereicht werden. Für Bauverträge unterhalb der EU-Schwellenwerte ist die E-Vergabe noch nicht verpflichtend. Dennoch ist abzusehen, dass das elektronische Verfahren auch in diesem Bereich sukzessive zum Standard wird. Mehr zum Thema lesen Sie in Mappe 11.2019. Der Beitrag dort klärt u.a. auf, wie die E-Vergabe öffentlicher und privater Aufträge funktioniert und wie sich Verfahren und Anbieter unterscheiden. [tttgallery template="default"]
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Foto: manuta/Adobe Stock
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