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»Mit dem neuen Aufstiegs-Bafög gehen wir einen weiteren Schritt, um berufliche Bildung noch attraktiver und flexibler zu machen«, sagt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek. Foto: magele-picture/stock.adobe.com

Mit dem Gesetz sollen die beruflichen Karrierechancen und vor allem die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Ausbildung vorangetrieben werden. Unter anderem erhalten konkret Auszubildende mehr Geld, der Zuschussanteil zum Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird erhöht, eine stufenweise Förderung bis auf Master-Niveau wird eingeführt und bei Existenzgründung erfolgt ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld.
Deutlich mehr finanzielle Unterstützung bei den Lebenshaltungskosten soll es außerdem für Menschen geben, die eine Weiterbildung in Vollzeit machen und während dieser Zeit kein Geld verdienen. Die Reform sieht zudem eine stufenweise Förderung bis auf Master-Niveau vor. So kann das Aufstiegs-Bafög künftig für bis zu drei Fortbildungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Bisher war es beschränkt auf eine Fortbildung. Der Weiterbildungsweg kann demnach künftig beispielsweise so aussehen: vom Gesellen zum Vorarbeiter, vom Vorarbeiter zum Meister und vom Meister zum Betriebswirt im Handwerk. Das entspreche dem Master im akademischen Bereich. Zur Reform erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: „Mit dem neuen Aufstiegs-Bafög gehen wir einen weiteren Schritt, um berufliche Bildung noch attraktiver und flexibler zu machen. Das haben wir schon mit der Novelle des Berufsbil- dungsgesetzes getan. Nun zeigen wir erneut: Berufliche Bildung ist genauso wichtig wie akademische Bildung.“

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