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Für Eigentümer*innen von denkmalgeschützen Gebäuden, die von der Flutkatastrophe betroffen sind, hat die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ein Notfallprogramm erschlossen. Foto: DOC RABE Media/stock.adobe.com

Das Nothilfeprogramm hilft den durch die Flutkatastrophe geschädigten Denkmaleigentümer*innen unbürokratisch beim Erhalt ihrer historischen Bauten und will dazu beitragen, den Denkmalbestand der betroffenen Tourismus-Regionen als wirtschaftliche Grundlage für die Zukunft zu sichern. Denn eines der herausragendsten Merkmale historischer Gebäude ist ihre Reparaturfähigkeit.
Historische Ortschaften sind nicht nur die Heimat ihrer Bewohner*innen, sondern als Ausflugs- und Reiseziele auch die wirtschaftliche Grundlage für ihren Fortbestand. Deshalb kommt es trotz großer Zerstörung nun auf einen behutsamen Umgang mit denkmalgeschützten Bauten an. „Es muss jetzt vorsichtig gehandelt werden, damit die wirtschaftliche Grundlage der Orte auch für die Zukunft erhalten bleibt“, betont DSD-Vorstand Dr. Steffen Skudelny.
Finanziell unterstützen kann die Deutsche Stiftung Denkmalschutz folgende Leistungen und Maßnahmen: Die Honorare denkmalerfahrener Fachleute, also Gutachter*innen, sachverständige Handwerker*innen, Architekt*inne und Statiker*innen. Sie kann Notsicherungsmaßnahmen fördern, etwa Notabstützungen, Arbeiten im Rahmen von Trocknung und Notsicherung sowie Bautrockner. Und sie kann Eigentümer bei den Kosten folgender Gewerke entlasten: Fundamentarbeiten, Zimmermannsarbeiten, Maurerarbeiten, Lehmbauarbeiten, Tischler- /Schreiner-/ Fensterbauarbeiten, Glaserarbeiten, Putzarbeiten, Parkett- und Bodenleger, Dachdecker-/-klempnerarbeiten, Stahlbauarbeiten, Gerüstbauarbeiten sowie Gartenbauarbeiten für denkmalgeschützte Gärten.
Dreistufiger Notfallplan
Die Hilfe erfolgt in drei Stufen: Nothilfe bis zu 2.500 Euro. Sie hilft insbesondere zur Notsicherung, für Notverschlüsse und zur Begleichung von Sachverständigenhonoraren. Für die Inanspruchnahme der Mittel reicht die Einreichung eines Kurzantrages. Die Auszahlung der Mittel erfolgt umgehend nach Eingang des Antrags, auf dem die Untere Denkmalbehörde die Maßnahme als „denkmalgerecht“ bestätigen kann. Rechnungskopien können nachgereicht werden.
Sollte eine größere finanzielle Hilfe von bis zu 10.000 Euro erforderlich sein, müssen dem Kurzantrag Kostenschätzungen bzw. Voranschläge sowie ein Finanzierungsplan beigefügt werden, in dem etwa auch Eigenmittel, Versicherung und andere Fördermittel angegeben werden. Eine formlose Bestätigung der Notwendigkeit und Richtigkeit der Maßnahmen durch die Unteren Denkmalbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege ist notwendig.
Umfangreichere Sanierungsmaßnahmen, die mehr als 10.000 Euro erfordern, bedürfen eines regulären Antrags auf Förderung. Antrag und Verfahren sind gemäß der Förderrichtlinien der DSD ein wenig umfangreicher. Hierzu ist eine persönliche Beratung telefonisch möglich. Möglich sind auch Folgeanträge.
Eine Liste fachlich spezialisierter Sachverständiger*innen, Handwerker*innen und Berater*innen hat die DSD ebenfalls als Hilfestellung auf ihrer Website eingestellt. Denkmalerfahrene Fachleute besitzen die nötige Sachkenntnis, die selbst bei allgemeinen Baugutachtern oder Sachverständigen nicht immer vorausgesetzt werden kann.
Quelle: Deutsche Stiftung Denkmalschutz / Delia Roscher

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