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19. Mai 2020
Redaktion
Regelwerk

„Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten“ neu erschienen

Eine vollständig überarbeitete und im April 2020 veröffentlichte Fassung der UVV Bauarbeiten ersetzt ab sofort die alte UVV Bauarbeiten. Die neue Regelung formuliert klarer, übersichtlicher und präziser die Anforderungen für ein sicheres Arbeiten am Bau. Neu ist, dass die UVV künftig auch für sogenannte Solo-Selbständige gilt.
»Unfallverhütungsvorschrift
Foto: BG BAU
DGUV Vorschrift 38 »Bauarbeiten«.

Die UVV Bauarbeiten, auch als „DGUV Vorschrift 38“ bezeichnet, ist das grundlegende Regelwerk für den Arbeitsschutz auf Baustellen und hat ihren Ursprung im Jahr 1977. Sie wurde letztmalig 2012 punktuell unter Berücksichtigung des europäischen Rechts und des Sozialgesetzbuchs überarbeitet. Hintergrund für eine eigene UVV für die Bauwirtschaft sind Besonderheiten der Branche wie etwa die Tätigkeit auf wechselnden Baustellen, den sich mit dem jeweiligen Baufortschritt verändernden Bedingungen, dem Umgang mit den jeweiligen Witterungsbedingungen, regelmäßig neuen Projektbeteiligten und Infrastrukturen – aber auch das generell hohe Unfallgeschehen.

Gestrafft und auf Kernbereiche reduziert

Die neue UVV Bauarbeiten wurde außerdem erheblich gestrafft und auf nur 13 Paragrafen bzw. Kernbereiche reduziert. Zu den wichtigsten Themen gehören dabei die Standsicherheit und Tragfähigkeit, bestehende Anlagen und Verkehrsgefahren, der Betrieb von selbstfahrenden Arbeitsmitteln und Fahrzeugen auf Baustellen, das Thema Absturz oder auch die Gefahr durch herabfallende Gegenstände. Die UVV wurde insbesondere an das staatliche Vorschriften- und Regelwerk angepasst. Die bauspezifischen bußgeldbewehrten Regelungen wurden zudem auf die wesentlichen Unfallschwerpunkte beschränkt. Erläuterungen zu den Inhalten der Vorschrift 38 werden über eine DGUV Regel erfolgen, die im Laufe des Jahres 2020 veröffentlicht werden wird.
DGUV Vorschriften sind Unfallverhütungsvorschriften im Sinne des § 15 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Neben den Festlegungen in der »Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten« ist auch das staatliche Arbeitsschutzrecht einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Unternehmerinnen und Unternehmer und Versicherte. Daneben gilt dies aber künftig auch für andere Personengruppen, zum Beispiel für Solo-Selbstständige (insbesondere Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Beschäftigte im Sinne von § 6 BaustellV) und Bauherrinnen und Bauherren, die in Eigenarbeit nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten ausführen und sich dabei durch Bauhelferinnen und Bauhelfer unterstützen lassen.
Bernhard Arenz, Präventionsleiter der BG BAU, freut sich über das Ergebnis Überarbeitung, an der Expertinnen und Experten der BG BAU, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), den Sozialpartnern Bau und staatlichen Stellen mitgewirkt haben: »Wir sind erleichtert, dass wir nun die Arbeiten an dieser verschlankten und sehr viel praxisnäheren UVV abschließen konnten. Das sorgt für Klarheit in Sachen Arbeitsschutz für unsere Mitgliedsbetriebe – und vor allem für eine bessere Handhabung des Themas auf der Baustelle.«
Die DGUV Vorschrift 38 kann auf der Website der BG BAU heruntergeladen (www.bgbau.de/38) oder kostenlos bestellt werden.

Foto: manuta/Adobe Stock
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