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Foto: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH - Fotograf: Thomas Lucks

Nach einem Arbeitsunfall muss schnell und umgehend gehandelt werden. Foto: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH – Fotograf: Thomas Lucks

Über 100.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle geschehen jährlich auf Baustellen der Bundesrepublik, 106.774 waren es 2019. Die Zahlen machen deutlich: Jedes Unternehmen sollte auf den Ernstfall eines Arbeitsunfalls vorbereitet sein und wissen, worauf es im Notfall ankommt.
Ein Aushang mit allen wichtigen Informationen zur Ersten Hilfe ist entscheidend. „Dieser sollte auf jeder Baustelle gut sichtbar angebracht sein und alle wichtigen Notrufnummern sowie die Namen der Ersthelfer und Betriebssanitäter enthalten“, sagt Jörg Wachsmann, Leiter Abteilung Steuerung Rehabilitation und Leistungen der BG BAU. Ebenfalls wichtig sind Informationen dazu, wie eine lückenlose Rettungskette funktioniert – mit Sofortmaßnahmen, Notruf, Erste Hilfe sowie Transport per Rettungsdienst in eine Unfallklinik.
Nach einem Unfall heißt es, unverzüglich zu handeln, dabei aber Ruhe zu bewahren. Zuerst muss die Unfallstelle gesichert werden und, falls nötig, die betroffene Person aus dem Gefahrenbereich gebracht werden. In schweren Fällen transportiert der Rettungsdienst die verletzte Person sofort in ein von den Unfallversicherungsträgern zugelassenes Krankenhaus. Besonders spezialisiert auf die Versorgung nach Unfällen sind die neun Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken.
Im Nachgang darf die Meldepflicht an die BG BAU nicht vergessen werden: Folgt nach einem Arbeitsunfall eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen, sind Verantwortliche in den Unternehmen verpflichtet, eine „Unfallanzeige“ zu erstatten. Dies ist auch online möglich. Bei mehr als drei verletzten Beschäftigten oder bei tödlichen Verletzungen muss die BG BAU sofort telefonisch informiert werden. Nach der Entlassung aus der Klinik übernimmt die weitere ambulante Behandlung eine Durchgangsärztin oder ein Durchgangsarzt.
Reha-Management: Betreuung Verletzter von Anfang an
Bei schweren Verletzungen werden Betroffene schon während der stationären Behandlung von Reha-Managerinnen und -Managern der BG BAU betreut: Das umfasst die Heilbehandlung und die individuelle berufliche sowie soziale Teilhabe. „Die Reha-Managerinnen und Reha-Manager erstellen einen Reha-Plan und koordinieren in Absprache mit Betroffenen, Ärzten, Therapeuten und dem Unternehmen sämtliche Aktivitäten bis hin zur Genesung“, betont Wachsmann.
Entsprechend der Leistungsfähigkeit werden Wege und Möglichkeiten zur Rückkehr ins Berufsleben aufgezeigt. Ziel ist es, die Versicherten in ihre ursprünglichen Berufe zurückzuführen. In der gesamten Zeit sorgt die BG BAU auch für die finanzielle Absicherung: Nach dem Ende der Entgeltfortzahlung erhalten die Versicherten während der Heilbehandlung Verletztengeld und während der beruflichen Reha ein Übergangsgeld als Entgelt- oder Einkommensersatz.
Ist eine Rückkehr in den zuletzt ausgeübten Beruf nicht möglich, unterstützt die BG BAU bei der Suche nach einer geeigneten Einsatzmöglichkeit oder einer Qualifizierungsmaßnahme. Dazu Wachsmann: „Bei Bedarf übernimmt die BG BAU den Umbau des Arbeitsplatzes, finanziert Maßnahmen zur Berufsfindung und Arbeitserprobung sowie der Aus- und Fortbildung.“ Auch Umschulungen oder Hilfen zur Unterstützung der Mobilität und Kommunikation können finanziert werden. Solange die Folgen des Arbeitsunfalls so schwer sind, dass die Erwerbsfähigkeit bezogen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt um mindestens 20 Prozent gemindert bleibt, zahlt die BG BAU eine Verletztenrente.
Quelle: BG BAU / an
 

Was zeichnet eine gute Wandfarbe aus?
Welche Möglichkeiten hat der Anwender, um eine für seine Zwecke gute Wandfarbe zu erkennen? Hier und in der Juni-Ausgabe der Mappe 2014 zeigen wir die Qualitätskriterien für hochwertige Oberflächen auf. Beschichtungsstoffe müssen bei der täglichen Beanspruchung beweisen, wie leistungsfähig sie sind. Hinzu kommen die Herausforderungen durch die verschiedenen Untergründe und ihren Zustand. Hier und in der Juni-Ausgabe der Mappe 2014 zeigen wir die Qualitätskriterien für eine gute Wandfarbe auf. [ttt-gallery-image] Allein auf dem deutschen Markt existieren zur Zeit mehrere hundert Produkte, die als Innenfarben bezeichnet werden. Es gibt eine Vielzahl von Kriterien, die sich vor allem beim Auftragen der Werkstoffe und der Qualität des fertigen Anstrichs vor- oder nachteilig bemerkbar machen. Welche Möglichkeiten hat der Anwender, um eine für seine Zwecke gute Wandfarbe zu erkennen? DIN EN 13 300 enthält Kriterien für wasserhaltige Beschichtungsstoffe im Innenbereich und erlaubt eine qualitative Zuordnung dieser Produkte. Die Norm teilt die Farben nach vorgesehener Anwendung und Bindemitteltyp ein und definiert die folgenden Kriterien zur Unterscheidung: Kriterium Nassabriebbeständigkeit: Sie beurteilt die Beständigkeit der Beschichtung gegen wiederholtes Reinigen. Die Beschichtungsstoffe werden in Nassabriebklassen von 1 bis 5 eingestuft, wobei Stufe 1 die höchste Nassabriebbeständigkeit hat. Die nach alter Normung als waschbeständig eingestuften Innenfarben entsprechen der Nassabriebklasse 3, die scheuerbeständigen Innenfarben der Klasse 1 oder 2. Bei scheuerbeständigen Farben handelt es sich in der Regel um hochwertige und bindemittelreiche Beschichtungsstoffe, die glänzende, seidenglänzende, matte oder stumpfmatte Oberflächen aufweisen. Diese Produkte werden häufig als sogenannte Latexfarben bezeichnet. Dabei ist der Begriff Latexfarbe kein Qualitätsmerkmal und wird in keiner Norm beschrieben oder definiert. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Kunststoffdispersionsfarben, bei denen der Anstrich die Nassabriebklasse 2 oder 1 erfüllt, als Latexfarben ausgelobt. Kriterium Kontrastverhältnis: Hier geht es um das Deckvermögen der Beschichtung. Das Kontrastverhältnis wird auch als Kontrastlöschung bezeichnet. Dabei können die Innenfarben in eine von vier möglichen Klassen von 1 bis 4 eingestuft werden. Klasse 1 hat das höchste Deckvermögen, Klasse 4 das geringste. Das Kontrastverhältnis wird IMMer im Zusammenhang mit der Ergiebigkeit betrachtet. Bei zwei Farben derselben Klasse entscheidet der Materialverbrauch, mit welchem Produkt sparsamer gearbeitet werden kann (Materialkosten). Es ist der Werkstoff, der den geringsten Verbrauch bzw. die in der DIN EN 13 300 in m2/L angegebene höhere Ergiebigkeit hat. Kriterium Glanz Die DIN EN 13 300 kennt vier Glanzabstufungen: Glänzend, mittlerer Glanz, matt und stumpfmatt. Für Beschichtungsstoffe der Kategorie »mittlerer Glanz« dürfen die aus alter Normung bekannten Begriffe »seidenmatt« und »seidenglänzend« beibehalten werden. Der Glanz einer Beschichtung kann das plastische Profil des Untergrunds wie Relief-, Prägetapete und Glasgewebe-Wandbeläge optisch stärker hervorheben. Der daraus resultierende Effekt kann jedoch störende Untergrund- und Strukturungleichmäßigkeiten sichtbar werden lassen. Aber nicht nur die Optik lässt sich durch den unterschiedlichen Glanzgrad beeinflussen. Insbesondere die Strapazier- und Reinigungsfähigkeit einer Beschichtung ist maßgeblich von ihrem Glanz abhängig. Dabei lassen sich matte Innenfarben, auch wenn sie der Nassabriebklasse 1 oder 2 entsprechen, nur bedingt reinigen, da sie durch ihre poröse Oberfläche den Schmutz in ihrem Porengefüge einlagern. Um die benannten Verunreinigungen zu entfernen, bedarf es eines Abtrags der Oberfläche. Dabei besteht allerdings die Gefahr, dass durch das Scheuern ein Aufpolier-Effekt entsteht, der durch eine glänzende Stelle sichtbar wird. Um eine gute Reinigungsfähigkeit zu erzielen, sollten glänzende oder seidenglänzende Farben eingesetzt werden. Sie weisen eine dichte und glatte Oberfläche auf, die eine gute Reinigungs- und Strapazierfähigkeit bewirkt. Kriterium maximale Korngröße Die maximale Korngröße wird unterteilt in fein, mittel, grob und sehr grob. Strukturlose Beschichtungen, zu denen auch Innenfarben zählen, entsprechen der Korngröße fein. Zu der mittleren Korngröße gehören gekörnte Beschichtungen wie Streichputze. Feine und grobe Strukturputze entsprechen der Korngröße grob bzw. sehr grob. Fotos: Caparol, Volker Kreidler
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