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Foto: Kreidezeit Naturfarben

Das Pflegeöl wird mit einem weichen Lappen sehr dünn aufgetragen und nach rund 15 Minuten auspoliert. Foto: Kreidezeit Naturfarben

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Naturfarben-Experte Michael Meißner rät: „Wer regelmäßig ein paar Minuten investiert, die Fensterrahmen begutachtet und verwitterte Stellen mit natürlichem Pflegeöl behandelt, kann einen aufwendigen Renovierungsanstrich mitunter Jahre hinausschieben.“ Die Pflegebehandlung trägt maßgeblich zum Werterhalt und zur Langlebigkeit der Fenster bei. Der Zeitaufwand beträgt nur fünf bis sechs Minuten pro Fenster.
Dafür müssen zunächst die Holzrahmen mit einer hochwertigen Olivenölseife gereinigt werden. Herkömmliche Reiniger wie Spülmittel entfernen den von der Witterung eingefressenen Schmutz nicht effizient. Im zweiten Schritt wird das aus Lein- und Standöl bestehende Pflegeprodukt mit einem weichen Lappen sehr dünn auftragen und nach rund 15 Minuten auspoliert. Die Leinölbestandteile dringen tief ins Holz ein und frischen die ausgebleichten Farbpigmente auf. Das Standöl sorgt für einen dauerhaften Oberflächenschutz.
Wenig Öl, viel Effekt
Wichtig ist, das Pflegeöl nur auf die verwitterten Stellen aufzutragen, frei nach dem Motto „weniger hilft mehr“. Ein Auftragen auf intakte Holzbereiche hat keinerlei Nutzen, sondern kann sogar eine klebrige, stark glänzende Oberfläche hinterlassen.
Wer seine Fensterrahmen in Schuss halten will, ist für gewöhnlich mit dem Fensterpflege-Set von Kreidezeit reichlich ausgestattet. Ein Set besteht ausschließlich aus ökologischen Zutaten, die vollständig deklariert sind. Es enthält jeweils 100 Milliliter Olivenölseife und Pflegeöl und reicht für circa fünf Quadratmeter. Für großflächigere Anwendungen – beispielsweise zur Pflege von Fachwerk oder Spielgeräten – sind die Komponenten auch einzeln und in größeren Gebinden erhältlich.
Quelle: Kreidezeit Naturfarben / Delia Roscher

Wenn der Chef ausfällt …
So schrecklich es ist: Bei einem Unfall oder längeren Ausfall oder gar Tod eines Unternehmers geht es darum, den Betrieb am Laufen zu halten. Rechtzeitige Vorsorge ist geboten – und möglich. Lesen Sie, was Sie tun müssen. Malermeister Max Mustermann sitzt sicher und stolz auf seinem Fahrrad, den warmen Wind in den Haaren und den Takt von Boogie-Woogie im Ohr, als ihn ein schwarzer Mercedes brutal von der Seite rammt. Max Mustermann wird durch die Luft geschleudert, mit einem dumpfen Schlag kommt er auf dem Bürgersteig auf, liegt dort schwer verletzt und unter Schock. »Das wird wieder. Sie müssen allerdings viel Zeit mitbringen«, versucht ihn ein mitfühlender Arzt im Krankenhaus zu trösten. Die brutale Konsequenz: Malermeister Max Mustermann kann die nächsten Monate keine Kunden besuchen, keine Angebote schreiben, keine Baustellen überwachen und auch sonst nichts tun. Max Mustermann kann die nächsten Monate noch nicht einmal sprechen oder sich bewegen – zu schwer hat er sich an Kopf und Wirbelsäule verletzt. Abgesehen von der schrecklichen persönlichen Tragödie: sein Schicksal hebt auch die Welt seines Betriebs und seiner Mitarbeiter aus den Angeln. Auf einmal muss ganz schnell ganz dringend jemand gefunden werden, der ihn für lange Zeit würdig vertreten kann. [ttt-gallery-image] Warum eine Planung für den Ausfall des Chefs wichtig ist Nach einer Untersuchung des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) stehen jährlich etwa 24.000 kleine und mittelständische Unternehmen wegen Unfall, Krankheit oder Tod plötzlich ohne Chef da. Nicht für den Notfall zu planen ist verständlich, denn natürlich denkt niemand gern an den Fall der Fälle. Betriebswirtschaftlich gesehen ist das aber ein Fehler. Denn will der Malerbetrieb überleben, muss sich die Welt für ihn weiter drehen. Und dafür muss sie jemand IMMer wieder gekonnt anstubsen. Wenn zum Beispiel nicht einmal Stundenlöhne oder Lieferantenrechnungen ausbezahlt werden können, sieht die Zukunft des Unternehmens schnell schwarz aus. Das bedeutet: Die Frage der Nachfolge oder zumindest eines Stellvertreters muss bereits beantwortet sein, bevor der Betriebsinhaber plötzlich für längere Zeit oder gar für IMMer ausfällt. Stellvertreter müssen handeln können »So früh wie möglich« solle man einen Stellvertreter aufbauen, rät deshalb Rechtsanwalt und Dipl. Betriebswirt (FH) Klaus Angerer, spezialisiert auf die Unternehmens- und Vermögensnachfolge. Was gehört zum »Nachfolger aufbauen« dazu? Klaus Angerer erklärt: »Ein potentieller Nachfolger oder Stellvertreter sollte sich wenigstens in einem Teilbereich schon als Führungskraft bewährt haben und auch bei der Hausbank und Lieferanten bekannt sein.« In kleineren Betrieben kommt hier häufig einem mitarbeitenden Ehegatten eine wichtige Rolle zu, unterstützt durch einen bewährten Mitarbeiter. Wichtig sind Bankvollmachten und eine Vermögenssorgevollmacht, die über den Tod jeweils hinausreicht. Die Erteilung einer Handlungsvollmacht oder Prokura ist weniger umfassend als die Vermögenssorgevollmacht, aber besser als nichts. Problem Informationsweitergabe Klaus Angerer weiß aus Erfahrung: Zum Problem für einen nahen Angehörigen oder einen Notgeschäftsführer in kleineren Betrieben wird oft, dass es eine Unternehmenssteuerung nach Zielen und Zahlen ebenso wenig gibt wie einen monatlichen Soll-Ist-Vergleich oder auch ein innerbetriebliches Informationssystem – also Kunden- und Lieferantendatei, Kalkulationsvorgaben, Auftragsbegleitblatt usw. Dann muss sich der Stellvertreter mühsam alle Informationen zusammensuchen, die ihm z. B. verraten, wie es um den Betrieb wirtschaftlich bestellt ist, zu welchen Konditionen zuletzt wo bestellt wurde oder wie er werben soll. Helfen kann zumindest eine Checkliste zum Auffinden wichtiger Unterlagen, auch von so banalen Dingen wie Passwörtern oder Schlüsseln. Problem Erbfolge Doch selbst wenn der Stellvertreter oder Nachfolger im Todesfall des Inhabers die Geschäftsführung übernehmen kann, steht noch nicht fest, dass er auch übernehmen darf.  »Ohne ein qualifiziertes Unternehmertestament gilt die gesetzliche Erbfolge mit nicht selten fatalen Folgen«, weiß Klaus Angerer. Er hat schon erlebt, dass Betriebe daran zugrunde gegangen sind. »Nichts ist schlIMMer, als wenn sich Unkundige um die Kuchenstücke streiten und der Betrieb zerschlagen werden muss.« Ein Unternehmer-Testament sei auch in einer noch nicht endgültigen Fassung meist besser als die gesetzliche Erbfolge. Die gegenseitige Einsetzung von Ehegatten – ein sog. Berliner Testament  - ergibt durchaus Sinn, wenn der länger Lebende den Betrieb fortführen soll, bis klar ist, wer aus dem Kreis der Familie oder Mitarbeiter nachfolgt – oder ob doch an einen Fremden verkauft werden muss. Das Berliner Testament kann sich zum Nachteil entwickeln, wenn es nicht an veränderte Umstände angeglichen wird, z. B. wegen erwachsener Kinder. Erbschaftsteuerlich ungünstig ist, dass ein und dasselbe Vermögen zwei gesonderten steuerlichen Vorgängen unterliegt, und zwar einmal beim überlebenden Ehegatten und dann bei den letztendlich erbenden Kindern. Diese bekommen zum Vermögen des Erstverstorbenen auch noch das Vermögen des zweitverstorbenen Elternteils. Und zwar in einem Betrag, was auch noch zu einer erhöhten Progressionsstufe beim Erbschaftsteuersatz führt. Und: Indem die nachfolgenden Kinder nur vom zuletzt verstorbenen Elternteil erben, verlieren sie auch noch den Erbschaftsteuerfreibetrag von 400.000 Euro gegenüber dem erst verstorbenen Elternteil. Außerdem entstehen schon beim ersten Erbgang Pflichtteilsansprüche. Alle wünschen sich und der Familie Gesundheit und ein langes Leben. Aber es ist unverantwortlich, den irgendwann unvermeidlichen Tod zu ignorieren. Auf lange Sicht gefährdet nichts so sehr die Zukunft eines Betriebs als eine in allen Bereichen gelebte »Das Unternehmen bin ich«-Einstellung.
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Floor

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