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Foto: IKK e.V., Boris Trenkel

Hansjörg Schmidt-Kraeplin und Kai Swoboda. Foto: IKK e.V., Boris Trenkel

Diese Rahmenvereinbarung ist die erste ihrer Art und setzt damit neue Maßstäbe in puncto kooperative, langfristige Zusammenarbeit zwischen Berufsgenossenschaften und Krankenkassen. Zentrales Anliegen der Kooperationspartner ist die bessere Verzahnung von Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung im Betrieb. Ziel ist es, die von den einzelnen Partnern bislang getrennt angebotenen Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten aufeinander abzustimmen. Die Partner reagieren damit auf den spezifischen Präventionsbedarf gerade in den vielen Kleinbetrieben im Bau- und Reinigungsgewerk.
Gemeinsame Gesundheitsthemen bilden Basis
Konkret soll die Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger bundesweit auf der regionalen, betrieblichen Ebene gefördert und intensiviert werden. Dabei geht es unter anderem um die wechselseitige Anerkennung abgestimmter Maßnahmen und die Entwicklung gegenseitig anschlussfähiger Angebote. Hierfür gibt es viele Ansatzpunkte aufgrund gemeinsamer Gesundheitsthemen von Innungskrankenkassen und BG BAU. Darüber hinaus hat jeder Träger zusätzliche Angebote, die sich im betrieblichen Gesundheitsmanagement ergänzen.
Kai Swoboda (r.), stellvertretender Vorstandsvorsitzender der federführenden IKK classic, erklärt: „Für uns als handwerksnahe Krankenkassenart sind Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung im Betrieb zentrale Anliegen. Der spezifische Präventionsbedarf in Kleinbetrieben sowie die Anforderungen aus dem Präventionsgesetz machen neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Sozialversicherungsträgern notwendig. Umso mehr begrüßen wir, dass die Kooperation mit der BG BAU gemeinsame Tätigkeitsfelder eröffnet und wir durch die intensivierte Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft für unsere Versicherten und Arbeitgeber in den Unternehmen zielgenauere Präventionsangebote entwickeln und durchführen können.“
Der Hauptgeschäftsführer der BG BAU, Hansjörg Schmidt-Kraepelin (l.), erläutert: „Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen stehen wir bei den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz an der Seite der Unternehmen und Versicherten. Da Kleinbetriebe den größten Anteil unserer Mitglieder ausmachen, achten wir besonders darauf, dass unsere Unterstützungs- und Informationsangebote für diese passen. Deshalb begrüßen wir es sehr, durch die Kooperation mit den Innungskrankenkassen in Zukunft noch passgenauere Präventionsangebote für Kleinbetriebe im Handwerk zu entwickeln. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit im neuen starken Bündnis für Bauwirtschaft und Gebäudereinigung.“
Mehr Koordination der Gesundheitsförderung durch Präventiongesetz
Die Rahmenvereinbarung zwischen den fünf Innungskrankenkassen und der BG BAU verbessert bestehende Präventionsmaßnahmen und baut Angebote für Unternehmen aus. Damit setzt die Kooperation auch Vorgaben aus dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention – kurz Präventionsgesetz – um. Denn ein Ziel des 2015 in Kraft getretenen Präventionsgesetzes ist es, die Zusammenarbeit der verschiedenen Sozialversicherungsträger im Bereich Gesundheitsförderung besser zu koordinieren. 
Quelle: BG BAU / Delia Roscher

Foto: manuta/Adobe Stock
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