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Dichtstoffe
Abdichtungsmassen zum Schließen vonSpalten und Fugen. Die Verarbeitung erfolgt mithilfe von Handdruckspritzen oder von automatischen Kartuschen, die ein Treibmittel enthalten. Kitte werden mit dem Kittmesser aufgetragen. Die DIN 18 545 - 2 unterscheidet fünf Dichtstoffgruppen A bis E, die sich in folgende drei Gruppen zusammenfassen lassen:

a) Erhärtende Dichtstoffe (Kitte, DIN 18 545 - 2 - GruppeA; z. B. Leinölkitt nach RAL 849 B 2). Sie sind in der vom Dichtstoffhersteller vorgeschriebenen Zeit zu überstreichen und bilden, insbes. als freiliegende Dreiecks-Kittfasen, nach einiger Zeit eine mehr oder weniger dicke Kitthaut, die zur Rissbildung und zum Abplatzen neigt. Auf die Vorschriftendes Dichtstoffherstellers bzgl. der Beschichtung ist deshalb besonders zu achten.

b) Plastische Dichtstoffe (Spezialkitte auf der Basis Butyl-kautschuk, Polyisobutylen, Acrylate, DIN 18545 - 2 - Gruppe B und C, speziell für Anschlußfugen, nicht fürDehnungsfugen). Sie sind innerhalb der vom Dichtstoffhersteller vorgeschriebenen Zeit zu überstreichen, sofern der Hersteller nicht ausdrücklich die Beschichtung ausschließt.

c) Elastische Dichtstoffe (Versiegelungsmassen auf der Basis von Polysulfiden (Thiokole), Silicone und Polyurethanen, DIN 18 545 - 2 Gruppe D und E). Sie dürfen nicht ganzflächig überstrichen werden. Wenn eine Beschichtung der Elemente nach der Glasabdichtung erfolgt, ist diese ca. 1 mm auf den Dichtstoff zu begrenzen. Ein Überstreichen von elastischen Dichtstoffen mit Beschichtungsstoffen, die üblicherweise nicht die hohe Elastizität der Dichtstoffe aufweisen, führt u. U. dazu, dass nicht nur die Beschichtung rissig wird, sondern auch beim Dichtstoff Kerbrisse auftreten. Ein Überstreichen kann somit zu einer Schädigung des Abdichtungssystems führen. Elastische Dichtstoffe müssen Bewegungen, Ausdehnung und Schwinden aufnehmen, ohne zu reißen.

Auf die Bemessung des Fugenquerschnittes inAbhängigkeit von Belastung und zulässiger Gesamt verdichte Untergründeformung des Dichtstoffes ist vor dem Verglasen besonders zu achten.Bei Überholungs- und Erneuerungsbeschichtungen ist es aus optischen Gründen evtl. ratsam, elastische Dichtstofe der Gruppe D und E zu erneuern, wenn sie bspw. einen unpassenden Farbton aufweisen, unansehnlich verschmutzt sind und nicht mehr zufriedenstellend gereinigt werden können.

An Dichtstoffe werden generell folgende Anforderungen gestellt: Sie müssen an Glas und an anschließenden Bauteilen so haften, dass sie Bewegungen, Ausdehnung und Schwinden aufnehmen, ohne zu reißen. Diese Forderung wird von den plastischen und den elastischen Dichtstoffe gut, von den erhärtenden Dichtstoffe nur kurze Zeit erfüllt. Sie dürfen das bestimmungsgemäß als Haftfläche dienende Bauteil nicht angreifen. Dichtstoffe müssen den üblichen Temperaturwechseln standhalten und innerhalb des vorkommenden Temperaturbereiches standfest bleiben.

Die Verträglichkeit des Systems Dichtstoff/Beschichtung muss gewährleistet sein. Es darf nicht zu Verlauf- und Haftstörungen oder Trocknungsbeeinträchtigungen kommen. Es dürfen keine Bestandteile aus dem Dichtstoff auswandern, die zu bechichtungstechnischen Schwierigkeiten, z. B.Haftstörungen, Verfärbungen, Erweichen u. dgl. führen.

Die Beschichtungsverträglichkeit ist durch den Hersteller von Dichtstoffen und/oder Beschichtungsstoffen zu bestätigen. Sie kann mit baustellenüblichen Prüfmethoden nicht festgestellt werden. Dieser Nachweis erfolgt nach DIN 52452 - 4

Nicht beschichtungsverträgliche Dichtstoffe sind auf beschichtungstechnisch zu behandelnden Bauteilen unzulässig, da diese zu Schäden führen. Verglasungen unterliegen je nach Fensterart, Fenstergröẞe, Gebäudehöhe und Gebäudelage sehr unterschiedlichen Belastungen. Zur Ermittlung der jeweils erforderlichen Dichtstoffgruppe hat das Institut für Fenstertechnik e. V., Theodor-Gietel-Str. 9, 83026 Rosenheim, eine Tabelle mit Beanspruchungsgruppen erstellt.

Hinweise für die Praxis im BFS-Merkblatt Nr. 18 1 Beschichtungen auf maẞhaltigen Außenbauteilen aus Holz und Nr. 23,1 Abdichtungen am Bau. Nicht beschichtungsverträgliche Dichtstoffe sind auf beschichtungstechnisch zu behandelnden Bauteilen unzulässig, da diese zu Schäden führen. Hinweise für die Praxis im BFS-Merkblatt Nr. 18 undNr. 23, 1Abdichtungen am Bau., sowie in den Merk-blättern des IVD (Industrieverband Dichtstoffe e.V.),
Foto: manuta/Adobe Stock
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