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Holzschutz

Holzschutz

Die DIN 52175 definiert unter Holzschutz "die Anwendung von Maẞnahmen, die eine Wertminderung oder Zerstörung von Holz und Holzwerkstoffen - besonders durch Pilze, Insekten oder Meerestiere - verhüten und damit eine lange Gebrauchsdauer sicherstellen".

Ziel ist es, den aktiven Zerfall des Holzes aufzuhalten und damit in erster Linie die Standsicherheit und die Standdauer von baulichen Anlagen zu gewährleisten bzw. zu verlängern.

Nicht zuletzt dient der Holzschutz dem Erhalt unwiederbringlicher Kulturgüter.

Es wird unterschieden zwischen:

I vorbeugende bauliche Holzschutzmaẞnahmen (konstruktiver Holzschutz). In der DIN 68 800-2 wird anhand von vielen Beispielen gezeigt, wie Holzkonstruktionen zu gestalten sind, damit das Holz nicht gefährdet ist und einvorbeugender chemischer Schutz entbehrlich wird. Da aber auch baulicher Holzschutz nicht in allen Fällen ausreicht, zitiert die Norm "Auf einen vorbeugenden chemischen Holzschutz sollte jedoch dann nicht verzichtet werden, wenn Bedenken bestehen, daß die besonderen baulichen Maẞnahmen nach dieser Norm nicht eingehalten werden können".

Beim konstruktiven Holzschutz sind besonders die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:
- Verwendung geeigneter Holzarten (Holzgefährdungsklassen),
- Ausreichende Dachüberstände,
- Schutz der Hirnholzflächen,
- Tropfkanten,
- Gerundete Kanten (Kantenschutz),
- Erdkontakt vermeiden.

Mit Blick auf die Beschichtung ist der konstruktive Holzschutz besonders wichtig, denn er liegt nicht im Einflussbereich des Malers. Fehler im Bereich des konstruktiven Holzschutz können weder durch chemische Holzschutzmittel-Mittel noch durch andere Oberflächenbehandlungsmittel wiedergutgemacht werden.

Die Schäden werden bestenfalls ein wenig hinausgezögert. Die Gefahr eines Insektenbefalls kann andererseits nur durch chemischem Holzschutz und nicht durch konstruktive Maẞnahmen verhindert werden. Hinweise zum konstruktiven Holzschutz sind im BFS-Merkblatt Nr. 18 zu finden.

II chemische Holzschutzmaẞnahmen sind Verfahren um das Holz vorbeugend gegen holzzerstörende oder holzverfärbende Organismen zu schützen oder einen Befall durch diese Organismen zu bekämpfen. Die Trennung zwischen vorbeugenden und bekämpfenden Holzschutz wird auch von der Holzschutz-Norm in der DIN 68 800-3 und 68 800-4 unterschieden.

a) Vorbeugender chemischer Holzschutz (auch als Holzkonservierung bezeichnet). Hierunter versteht man das Behandeln von Holz mit Holzschutzmitteln zum Schutz vor allem vor tierischen und pflanzlichen Schädlingen; auch Mittel zur Herabsetzung der Entflammbarkeit (Flamm-schützende Beschichtungsstoffe) werden den Holzschutz zugerechnet.

Grundlage für den vorbeugenden Holzschutz ist die Norm DIN68800-3.

Chemische Holzschutzmaßnahmen sind erforderlich für das gesamte Bauholz, das der Gefahr eines Angriffs durch holzzerstörende Pilze und/oder Insekten ausgesetzt ist. In der Regel ist der vorbeugende chemische Holzschutz nach den Gefährdungsklassen vorzunehmen und im trockenem Wohnbereich nicht erforderlich.

Die notwendigen Maẞ-Holzschutzmittelnahmen werden in den Tabellen der Holzgefährdungsklassen angegeben. Holzschutzverfahren.

b) Bekämpfender Holzschutz: Zur Bekämpfung heiẞt es in der DIN68800-4: "Wenn verbautes Holz oder Holzwerkstoffe von Pilzen befallen sind oder Lebendbefall durch holzzerstörende Insekten aufweisen und der Befall tragende und/oder aussteifende Bauteile gefährdet, müssen geeignete Maẞnahmen zu deren Bekämpfung ergriffen werden". Zugelassene Maẞnahmen nach DIN 68800-4 sind:

1 chemische Maẞnahmen
a) Holzschutz mit bekämpfender Wirksamkeit gegen holzzerstörende Insekten (Ib).
b) Mittel zur Verhinderung des Durchwachsens von Hausschwamm durch Mauerwerk (M). Bekämpfungsmaẞnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten dürfen nur durch erfahrene Fachleute ausgeführt werden. Nicht umsonst fordert auch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Anhang V Nr. 6, dass für bekämpfende Holzschutzmaẞnahmen ein Sachkundenachweis erforderlich ist. Die Anwendung der Mittel erfordert aber nicht nur ausreichende Kenntnisse über biozide Wirkstoffe und den Umgang mit diesen Stoffen, sondern auch Erfahrungen mit dem Baustoff Holz bzw. mit Mauerwerk, den möglichen Schäden an diesen Bauteilen und den einzusetzenden:Schutzmitteln und Einbringverfahren.
2 Begasungsverfahren (Begasungsgifte);
3 Heiẞluftverfahren.

III Physikalischer Holzschutz ergänzt die konstruktiven Maẞnahmen und den chemischen Schutz. Dabei werden geeignete Beschichtungen zum Schutz gegen Niederschläge, Sonneneinstrahlung und UV-Strahlung eingesetzt, um negative Auswirkungen der Witterungseinflüsse zu verhindern und andererseits zur Gestaltung der Holzoberfläche. Wichtige Hinweise zu den Anforderungen an die jeweilige Beschichtung gibt das neue BFS-Merkblatt Nr. 18. Holzbeschichtungen.
Foto: manuta/Adobe Stock
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