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Wer richtig dämmt, spart jährlich Energiekosten. Foto: Bernd Ducke/Mappe
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Die Angabe der Treibhausgas-Emissionen eines Wohngebäudes im neuen Energieausweis gibt Laien eine einschätzbare Größe für die Nachhaltigkeit beim Wohnen. Sie veranschaulicht die Umweltauswirkungen des Gebäudebetriebs, vor allem durch Beheizung, Kühlung und Warmwasser. Der Heiz- bzw. Kühlbedarf ist bei schlecht gedämmten Gebäuden besonders hoch, da hier unnötig viel Energie über das Dach oder die Außenwände entweicht. Die bestmögliche Energieeffizienz eines Hauses kann deshalb nur durch eine Kombination aus baulichen Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster), effizienter Anlagentechnik (z.B. Heizung) sowie dem Einsatz erneuerbarer Energien (z.B. Solarwärme) erreicht werden.
Dr. Thomas Tenzler, Geschäftsführer des FMI Fachverband Mineralwolleindustrie e.V., ist vor allem vom Dämmstoff Mineralwolle (Glaswolle und Steinwolle) überzeugt: „Ein mit Mineralwolle gedämmtes Wohngebäude senkt dessen Energiebedarf und damit den CO₂-Ausstoß erheblich. Das spart Jahr für Jahr hohe Energiekosten bei gleichzeitig mehr Wohnkomfort, Schallschutz und Brandschutz. Ist die Gebäudehülle optimal gedämmt, ist der wichtigste Schritt für mehr Energieeffizienz bereits getan. Dadurch wird deutlich weniger Energie für Heizung und Kühlung benötigt.“
Welcher Ausweis wird nun für bestehende Wohnhäuser benötigt? Eigentümer*innen von kleinen Wohnhäusern mit bis zu vier Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt wurde und welche danach auch nicht mehr energetisch modernisiert wurden, sind verpflichtet, den energetischen Bedarf und damit auch die gesamte Gebäudequalität mit dem sogenannten Energiebedarfsausweis nachzuweisen. Für alle anderen Wohngebäude genügt ein sogenannter Energieverbrauchsnachweis. Dieser ließ sich bisher einfach und kostengünstig aus den Verbrauchszahlen der vergangenen drei Jahre ermitteln. Weil aber die so ermittelten Energiedaten stark vom Nutzerverhalten abhängen und wenig über die energetische Qualität des Gebäudes verraten, hat der Gesetzgeber nachjustiert: Der Energieverbrauchsausweis muss ab dem 1. Mai 2021 die Energiebilanz des Gebäudes detaillierter benennen. Zusätzlich zu den End- und Primärenergieverbräuchen in kWh/(m²a) sind nun die Treibhausgas-Emissionen in kg C02-Äquivalent/(m²a) aufzuführen. Expert*innen müssen dafür das Gebäude vor Ort begutachten, mit Fotos dokumentieren und Modernisierungsmaßnahmen empfehlen. So ergibt sich eine gute Übersicht über die Mängel und möglichen Energieeinsparpotenziale eines Bestandsgebäudes.
Hauseigentümer*innen, die ohnehin die Sanierung ihrer Wohnimmobilie beabsichtigen, profitieren jetzt doppelt, wenn sie ihren neuen Energieverbrauchsausweis gemeinsam mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Für die iSFP-Erstellung durch eine*n Energieberater*in übernimmt der Staat bis zu 80 Prozent der Kosten. So erhält man gleichzeitig auch einen fundiert durchdachten, optionalen Handlungsplan für die wirtschaftliche energetische Sanierung des Gebäudes.
Quelle: FMI Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. / Delia Roscher