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WDVS-Produkte – im System bleiben
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Da der Auftragnehmer objektiv eine vom Auftragsinhalt abweichende Herstellung vorgenommen hat, kann die Leistung als mangelhaft eingestuft werden. Dies kann seitens der Auftraggeber zur Einbehaltung der Forderungen bzw. zu Zahlungsverzögerungen führen, gegebenenfalls sogar den Rückbau zur Folge haben. In Deutschland darf grundsätzlich nur ein WDVS mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. allgemeine Bauartgenehmigung verwendet werden; das gilt auch für WDVS mit ETA. Die Zertifizierung wird dabei immer für das komplette System erteilt und damit für die dem System zugeordneten Komponenten, die als solche gekennzeichnet sind. Werden Dämmplatten, Kleber oder Zubehörteile aus systemfremden Bezugsquellen eingesetzt, liegt ein Verstoß gegen geltendes Baurecht vor. Außerdem erlischt die Gewährleistung des Systemhalters und geht vollumfänglich auf den Verarbeiter über. WDVS-Systemhalter dokumentieren in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. in der allgemeinen Bauartgenehmigung, welche Komponenten in welchen Konfigurationen geprüft und zur Verwendung freigegeben sind. Abweichungen von dieser geprüften Konstellation durch Lieferung und Einsatz systemfremder Komponenten sind unzulässig. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat dies auf VDPM-Anfrage bereits 2021 festgestellt. Infos: www.vdpm.info
Quelle: VDPM / WK