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Foto: Bernd Ducke/Mappe

FOTO: BERND DUCKE/MAPPE

Streichen von Türen oder Fenstern
Anbringen einer zusätzlichen Fassadenverkleidung zu Wärme- und Schallschutzzwecken
neuer Haus- bzw. Fassadenanstrich
Tapezieren oder Streichen einer oder mehrerer Wohneinheiten
Streichen des Treppenhauses
Badezimmer-Renovierung (Lackieren von Heizkörpern und Sanitäranlagen)

Da das Finanzamt bei angegeben Erhaltungsaufwendungen in der Steuererklärung  des Vermieters eine Einzelaufstellung der Maßnahmen erwartet, können Sie Ihrem Kunden bei der Rechnungsstellung entgegenkommen. Klar gegliedert müssen neben dem gezahlten Rechnungsbetrag auch das Rechnungsdatum, der Gegenstand der Leistung und das ausführende Unternehmen hervorgehen. Auf diese Weise können Sie Ihrem Kunden Ihre Seriosität und Professionalität unter Beweis stellen und erhöhen durch eine gestärkte Kundenbindung die Wahrscheinlichkeit auf zukünftige Aufträge.   Quelle: Roland Franz & Partner  

Foto: manuta/Adobe Stock
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