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Foto: Bernd Ducke/Mappe

Die Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Energieeinspargesetzes (EnEG) werden zum Gebäudeenergiegesetz (GEG. Foto: Bernd Ducke/Mappe

Es erhält von verschiedenen Interessensgruppen und Beobachtern unterschiedliche Zeugnisse. Einigen geht es nicht weit genug. Gelobt wird dennoch der Abbau von Schranken und der Wille, Bürokratie zu reduzieren.  Reaktionen erfolgten wie vermutet unterschiedlich. Dass freie Berater doch noch für die zu bestimmten Anlässen vor-gesehenen Pflichtberatungen zugelassen wurden, freute zum Beispiel den GIH-Bundesverband, die bundesweite Interessenvertretung für Energieberater. „Zuallererst sind wir erleichtert, dass der viele Jahre währende Gesetzgebungsprozess ein Ende gefunden hat und der bisherige Wust an Vorschriften für den Gebäudeenergiebereich in einem Gesetz zusammengeführt wurde“, sagt der GIH-Bundesvorsitzende Jürgen Leppig. Weniger gelungen sei es, dass viele von seinem Verband vorgebrachten Argumente, die zum größten Teil auch vom Bundesrat geteilt wurden, kein Gehör fanden. Aus seiner Sicht sei so ein Gesetz entstanden, mit dem sich die angestrebten klimapolitischen Ziele wohl nicht erreichen lassen. Er könne sich nicht vorstellen, dass der im Gesetz verankerte Niedrighausstandard den von der Europäischen Union geforderten Vorgaben genüge.
Gesetzliche Vorgaben verfehlen Klimaschutzplan Für das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau sind die Vorgaben des neuen Gesetzes zu wenig ambitioniert. Das Gebäudeenergiegesetz führt die bisher uneinheitlichen Vorgaben für die energetischen Anforderungen an Bestandsgebäude und Neubauten sowie den Einsatz von erneuerbaren Energien zusammen. „Die Chance zur Vereinfachung, Entbürokratisierung und zur Berücksichtigung von klimapolitischen Notwendigkeiten wird leider nicht genutzt“, kritisiert Frank Hettler. Mit dem GEG ändere sich für Gebäudeeigentümer fast nichts. Das sei ein Problem, denn die klimapolitischen Ziele von Bund und EU, wie auch das Pariser Klimaabkommen der UN, können so nicht erreicht werden: „Die von der Bundesregierung im Klimaschutzplan 2050 definierten Ziele für den Gebäudesektor werden mit den gesetzlichen Vorgaben verfehlt, wenn sich Sanierungswillige daran orientieren“, sagt Hettler. Die Initiative fordert daher, sich nicht nur an GEG-Vorhaben zu halten, sondern Neubau und Sanierung anzupacken. Fördermöglichkeiten liefere die KfW. Kompensieren soll sie die entstehenden Mehrkosten bei Maßnahmen in der Gebäudehülle. Für den Heizungsaustausch vergibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle finanzielle Förderungen, wenn erneuerbare Energie verwendet wird und Standards übertroffen werden.

Foto: manuta/Adobe Stock
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