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SchIMMel
Foto: Keimfarben

Quelle: Keimfarben

Schimmelbefall in der Wohnung sieht nicht nur unschön aus, sondern kann auch eine Gefahr für die Gesundheit sein. Er kann Atemwegserkrankungen, Allergien und Infektionen hervorrufen oder auslösen. Besonders Kinder sowie kranke und alte Menschen, die in der Wohnung Schimmel ausgesetzt sind, sind diesbezüglich gefährdet. Wir geben Tipps, wie Sie Schimmel vermeiden und beseitigen.
Richtig Lüften und Heizen
10 bis 15 Liter Wasserdampf Atmen setzt eine Vierpersonenhaushalt täglich frei, z. B. durch Duschen und Baden, Kochen, aber auch durch das Atmen. Diese Feuchtigkeit muss wieder nach draußen befördert werden. Das Mittel dazu heißt Stoßlüften: Mindestens drei Mal sollten Sie deshalb alle Fenster für fünf bis zehn Minuten vollständig öffnen. Wer viele Zimmerpflanzen besitzt, ein Aquarium hat oder die Wäsche in der Wohnung trocknet, sollte häufiger für Durchzug sorgen. Gerade im Winter ist regelmäßiges Lüften wichtig, da die von außen einströmende kalte Luft wesentlich weniger Feuchtigkeit enthält als die verbrauchte Raumluft. Luftfeuchtigkeit kondensiert vor allem in Zimmerecken, die sich an Außenwänden befinden, oder an Fensterlaibungen, da hier die kältesten Punkte eines Raums sind. Damit die Wände in der kalten Jahreszeit nicht zu stark auskühlen, sollten alle Räume geheizt werden. Empfehlenswert sind 20-22°C. Räume sollten auf mindestens 15 werden, optimale Schlaftemperatur zwischen 16 und 19°C liegt. ch z. B. vergrößert, weil chti°C in Wohnzimmer, Kinderzimmern und Bad. In der Küche ist eine Temperatur von 18-19°C angebracht, die optimale Temperatur für Schlafzimmer liegt zwischen 16 und 19°C. Auch ungenutzte Räume sollten auf mindestens 15°C geheizt werden, da sie sonst durch die angrenzenden Räume mitgeheizt werden.
Sorgen Sie für Luftzirkulation
Große Schränke sollten nicht an einer Außenwand platziert werden, da die Luft dahinter kaum zirkulieren kann. Generell gilt: Zwischen Möbeln und Außenwand sollte ein Abstand von fünf bis zehn Zentimeter eingehalten werden. Schimmel kann auch hinter Wandbildern entstehen. Scheiben aus Kork dienen als Abstandshalter zwischen Wand und Bild und sorgen so für ausreichend Luftzirkulation.
Baumängel beheben
Ist nicht das Wohnverhalten Schuld am Schimmelbefall, sollte das Haus auf Baumängel überprüft werden. Die häufigsten Ursachen für feuchte Wände und Schimmel liegen hier in undichten Rohrleitungen oder Dächern, schlecht gedämmten Außenwänden sowie baulich bedingten Wärmebrücken. Solche und andere Baumängel sollten umgehend behoben werden. Das verhindert nicht nur Schimmelbildung, sondern trägt auch zum Werterhalt des Gebäudes bei.
Wenn’s passiert ist
In Mietwohnungen: Vermieter verständigen. Mietrechtlich betrachtet ist Schimmel in der Wohnung ein Mangel und kann zur Mietminderung oder zur Kündigung berechtigen. Dazu muss der Mangel allerdings beim Vermieter angezeigt werden. Treten in einer Mietwohnung Feuchtigkeitsschäden und/oder Schimmel auf, muss dies deshalb umgehend dem Vermieter gemeldet werden. Eine solche Mängelanzeige ist nach § 536 i.V.m § 536c BGB Voraussetzung für die Durchsetzung aller weiteren Rechte wie Mängelbeseitigung, Mietminderung, außerordentlicher Kündigung und weitergehender Schadensersatzansprüche. Unterlassen Mieter diese Anzeigepflicht, kann dies folgende Konsequenzen haben: Der Vermieter kann den Mangel nicht beseitigen lassen, da er nichts davon weiß. Wird der Mangel nicht umgehend dem Vermieter gemeldet, verwirkt der Mieter sein Recht auf Mietminderung, auf Schadensersatz sowie auf fristlose Kündigung. Zudem wird der Mieter gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig: Vergrößert sich z. B. der Schaden oder wird seine Beseitigung teurer, weil der Mieter den Mangel nicht umgehend dem Vermieter gemeldet hat, muss der Mieter dafür aufkommen. Für eine Mängelanzeige ist keine Schriftform notwendig, dennoch ist sie zu empfehlen. Nur so können Mieter im Nachhinein beweisen, dass sie ihrer Verpflichtung zur Mängelanzeige nachgekommen sind. Einen entsprechenden Musterbrief finden Sie z. B. hier.
Den Schimmel bekämpfen
Falls es zu spät für vorbeugende Maßnahmen ist und der Schimmel bereits in der Wohnung wuchert, muss man dagegen vorgehen. Ist nur eine kleine Stelle befallen, kann man diese mit einem Lappen und Reinigungsmittel behandeln. Dafür eignen sich am besten 70- bis 80-prozentiger Alkohol, der z. B. in Apotheken erhältlich ist. Er dehydriert die betroffenen Stellen und entzieht dem Myzellgeflecht das Wasser. Da er sich nach der Reinigung verflüchtigt stellt er keine zusätzliche Gesundheitsbelastung dar. Andere geeignete Reiniger enthalten Chlor oder andere Fungizide. Sie können Atemwege und Schleimhäute reizen, weshalb nach ihrem Gebrauch gut gelüftet werden muss. Generell gilt: Tragen Sie beim Entfernen von Schimmel immer Schutzkleidung. Dazu gehören unbedingt Handschuhe und eine Schutzbrille, im Idealfall verwenden Sie auch eine Atemschutzmaske. Während der Reinigung sollten Sie Türen zu anderen Räumen geschlossen halten und die Fenster öffnen. Polstermöbel und Textilien sollten in andere Räumlichkeiten gebracht werden, damit sich die Pilzsporen nicht darin festsetzen. Nach der Beseitigung des Schimmels sollten Sie unbedingt Ihre Kleidung wechseln und waschen und sich duschen. Bei großflächigem Schimmelbefall sollten Mieter und Eigentümer nicht selbst tätig werden. Hier empfiehlt sich die Reinigung und Sanierung durch Experten, z. B. durch einen Malerbetrieb. Nur sie besitzen die notwendigen Geräte und Schutzausrüstung und das nötige Fachwissen. Wie Sie als Maler vorgehen sollten, wenn Sie beim Kunden Schimmel entdecken oder mit einer Schimmelsanierung beauftragt werden, erfahren Sie in der November-Ausgabe der MAPPE ab S. 16. Wichtige Informationen finden Sie außerdem in der Broschüre „Leitfaden zur Ursachensuche und Sanierung bei Schimmelpilzwachstum“ des Bundesumweltamts sowie in der „Handlungsempfehlung für die Sanierung von mit Schimmelpilzen befallenen Innenräumen“ des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg – Informativ ist auch der Prospekt „Schimmelpilze in Innenfarben“ von Keimfarben. In unserem Shop können Sie die November-Ausgabe mit dem Beitrag „Wenn es schimmelt“ erwerben. Weitere Themen dieser Ausgabe: weibliche Angestelte, Schlagmetall, Leinöl, Schleifen, IT-Sicherheit und die Kundengruppe 50plus. Im Fokus dreht sich alles um die Raumgestaltung: Farbberatung, Tapeten, Designböden und Spanndecken sind hier u.a. unsere Themen. Bilder: fugo tec, abus, GSW immobilien Grafiken: Keimfarben

Foto: manuta/Adobe Stock
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